Verordnung (EG) Nr. 1956/2005 der Kommission vom 29. November 2005 zur achtundfünfzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Deutschland hat die Änderung der Adressangabe seiner zuständigen Behörden beantragt —
Erwägungsgrund 2 32005R1956
Erwägungsgrund 2 32005R1956Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen