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Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Dezember 2005. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Bei der Einfuhr in die Gemeinschaft geltende Kontingente und Zollsätze für Waren mit Ursprung in Rumänien Lfd. Nr. KN-Code Warenbezeichnung Kontingentsmenge (in Tonnen) Zollsatz im Rahmen des Kontingents
vom 1.12.2005 bis 31.12.2005 vom 1.1.2006 bis 31.12.2006 09.5836 ex04 05 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette: 91,667 1 200 0 % ex04 05 20 - Milchstreichfette: 0405 20 10 - - mit einem Fettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 60 GHT 0405 20 30 - - mit einem Fettgehalt von 60 GHT bis 75 GHT 09.5838 ex17 04 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade): ex17 04 90 - andere: 1704 90 99 - - - - - andere 25 330 0 % 09.5840 ex18 06 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: ex18 06 10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: 1806 10 90 - - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr 3,667 50 0 % 09.5842 ex18 06 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: ex18 06 90 - andere: 1806 90 90 - - - andere 3,667 50 0 % 09.5845 ex19 01 Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen: ex19 01 90 - andere: - - - andere: 1901 90 99 - - - andere 3,667 50 0 % 09.5847 ex19 05 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren: ex19 05 90 - andere: 1905 90 90 - - - - andere 1,833 24 0 % 09.5849 ex22 02 Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009: 125 1 500 0 % ex22 02 90 - andere: - - - andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von: 2202 90 91 - - - - - - weniger als 0,2 GHT 2202 90 95 - - - von 0,2 GHT oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT 2202 90 99 - - - 2 GHT oder mehr 09.5860 2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert: 55 720 50 % des MBZ 2205 10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger: 2205 10 10 - - mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 2205 10 90 - - mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 2205 90 - andere: 2205 90 10 - - mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 18 % vol oder weniger 2205 90 90 - - mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 18 % vol 09.5868 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt: 166,667 hl 2 000 hl 0 % 2207 10 00 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt 2207 20 00 - Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt 09.5869 2402 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen: 16,667 200 50 % des MBZ 2402 10 00 Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten 2402 20 - Zigaretten, Tabak enthaltend: 2402 20 10 - Nelken enthaltend 2402 20 90 - - - andere 2402 90 00 - andere
(1) Für das Kontingent von 200 Tonnen, das vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 eröffnet wird, beträgt der Zollsatz innerhalb des Kontingents 0 %.
Folgende Absätze 5a und 5b werden eingefügt: „(5 a) Der Zollsatz für die Waren des KN-Codes 1302 20 10 wird im Rahmen des Zollkontingents mit der laufenden…
Die im Anhang aufgeführten Zollkontingente der Gemeinschaft für Waren mit Ursprung in Rumänien werden für das Jahr 2005 vom 1. Dezember 2005 bis zum 31.…
Zollfreie Kontingente für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Bulgarien in die Gemeinschaft Laufende Nr. KN-Code Warenbezeichnung Jährliche Zollkontingente…
KN-Code Warenbezeichnung Zollsatz (v.H. des MFN) 2002 2003 2004 2005 2006 2007 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) 0501 00 00 Menschenhaare, roh, auch gewaschen…
Bei den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Kontingenten werden die in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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