Erwägungsgrund 1 32005R2039
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichtenden Gebühren wurden die an das Gemeinschaftliche Sortenamt („das Amt“) zu entrichtenden Gebühren und die Höhe der Gebühren festgesetzt.