Erwägungsgrund 4 32005R2039
Es wird jedoch vorhergesehen, dass die finanzielle Reserve des Amtes trotz der zu ihrer Senkung getroffenen Maßnahmen kurzfristig nicht auf eine angemessene Höhe sinken wird. Die Höhe der Jahresgebühr ist daher weiter zu senken. Daher ist die Verordnung (EG) Nr. 1238/95 entsprechend zu ändern.