Erwägungsgrund 5 32005R1177VERORDNUNG (EG) Nr. 1177/2005 DER KOMMISSION vom 20. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichtenden Gebühren
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für den Sortenschutz —
Erwägungsgrund 12 32009R0874Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Sortenschutz —
Erwägungsgrund 7 32008R0572VERORDNUNG (EG) Nr. 572/2008 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsweise der Jahresgebühr und der Gebühren für technische Prüfungen, die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichten sind
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für den gemeinschaftlichen Sortenschutz —
Erwägungsgrund 6 32005R0738VERORDNUNG (EG) Nr. 738/2005 DER KOMMISSION vom 13. Mai 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 mit Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Gewährung eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft für die Pflanzengesundheitskontrolle und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2051/97
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz —
Erwägungsgrund 5 32008R1019VERORDNUNG (EG) Nr. 1019/2008 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2008 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 5 32010R0078VERORDNUNG (EU) Nr. 78/2010 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Frist, die der Behörde nach dem regulären Verfahren für die Annahme ihrer Schlussfolgerungen zur Aufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG gewährt wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —