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Es wird jedoch vorhergesehen, dass die finanzielle Reserve des Amtes trotz der zu ihrer Senkung getroffenen Maßnahmen kurzfristig nicht auf eine angemessene Höhe sinken wird. Die Höhe der Jahresgebühr ist daher weiter zu senken. Daher ist die Verordnung (EG) Nr. 1238/95 entsprechend zu ändern.
Die Höhe der in Absatz 1 genannten Gebühr kann einmal jährlich in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003…
Die finanzielle Reserve des Amtes hatte die für die Gewährleistung der Kontinuität seiner Arbeit erforderliche Höhe überschritten. Daher wurden die Jahresgebühr…
Die finanzielle Reserve des Amtes hat die für die Gewährleistung der Kontinuität seiner Arbeit erforderliche Höhe überschritten. Daher wurden die Höhe der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1238/95 ist daher entsprechend zu ändern.
Die Höhe der Gebühr wurde seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 378/2005 nicht angepasst und sollte aufgrund der seit diesem Datum gemachten Erfahrungen…
Es wird erwartet, dass die finanziellen Reserven des Amtes zumindest bis Ende 2005 den zur Sicherung der Kontinuität seiner Aufgaben erforderlichen Betrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.