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Die Luftfahrtunternehmen sind für die Meldung von Sicherheitsmängeln bei den nationalen Flugsicherheitsbehörden sowie für die unverzügliche Behebung solcher Mängel verantwortlich. Es wird vom Flug- und Bodenpersonal erwartet, dass sie bei für sie ersichtlichen Sicherheitsmängeln angemessene Schritte einleiten. Wie sich aus Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2003 über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt ergibt, würde eine Bestrafung des Personals aus diesem Grund den Interessen der Flugsicherheit widersprechen.
Ein Luftfahrtunternehmen ist zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet, Die in Satz 1 Nummer 1 bis 6 aufgeführten…
eigene Mitarbeiter, Mitarbeiter anderer auf dem Flugplatz tätiger Unternehmen und andere Personen vor dem Zugang zu Sicherheitsbereichen und zu den sensiblen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und…
In Ausnahmefällen sollte es Mitgliedstaaten gestattet sein, einseitige Maßnahmen zu ergreifen. Mitgliedstaaten sollten in dringenden Fällen sowie beim Auftreten…
Um die Zuständigkeiten für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit festzulegen und zu beschreiben, welche Maßnahmen zu diesem…
Zum Schutz von Personen und Gütern in der Europäischen Union sollten unrechtmäßige Eingriffe im Zusammenhang mit Zivilluftfahrzeugen, die die Sicherheit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.