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Eine unterschiedliche Organisation der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen in der Gemeinschaft behindert ein einheitliches und zeitgerechtes Luftraummanagement. Daher muss eindeutig festgelegt werden, welche Personen und/oder Organisationen in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Anwendung des Konzepts einer flexiblen Luftraumnutzung zuständig sind. Diese Informationen sollten den Mitgliedstaaten zugänglich sein.
Eine effektive und harmonisierte Anwendung des Konzepts der flexiblen Luftraumnutzung in der gesamten Gemeinschaft verlangt klare und konsequente Regeln für die…
Diese Verordnung soll die Anwendung des Konzepts einer flexiblen Luftraumnutzung, definiert in Artikel 2 Ziffer 22 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 unterstützen…
Die Mitgliedstaaten haben sich in einer Erklärung zu militärischen Aspekten im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Luftraum verpflichtet, unter…
— Allgemeine Beschreibung der nationalen Organisationsstruktur und der Zuständigkeiten auf den Ebenen 1, 2 und 3 des Konzepts der flexiblen Luftraumnutzung. —…
Die Mitgliedstaaten sorgen für den Aufbau geeigneter Unterstützungssysteme, um der zuständigen Luftraummanagementzelle die Luftraumzuweisung und die…
In Mitgliedstaaten, wo sowohl Zivil- als auch Militärbehörden für das Luftraummanagement zuständig und/oder daran beteiligt sind, werden die in Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.