Erwägungsgrund 4 32005R2150
Die Mitgliedstaaten haben sich in einer Erklärung zu militärischen Aspekten im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Luftraum verpflichtet, unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass das Konzept der flexiblen Luftraumnutzung in allen Mitgliedstaaten von allen Luftraumnutzern in vollem Umfang und einheitlich angewandt wird.