Erwägungsgrund 1 32005R0025
Gemäß ihrem in der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) vorgelegten Angebot und im Einklang mit ihrem System der Allgemeinen Präferenzen (APS) hat die Gemeinschaft für Jute- und Kokoserzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Entwicklungsländern Zollpräferenzen gewährt, die seit 1971 in einer schrittweisen Herabsetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs und in der Zeit von 1978 bis zum 31. Dezember 1994 in einer völligen Aussetzung dieser Zölle bestanden.