Erwägungsgrund 3 32005R0025
Da das System der Allgemeinen Präferenzen durch die Verordnung (EG) Nr. 2211/2003 des Rates bis zum 31. Dezember 2005 verlängert worden ist, müssen diese Kontingente für Jute- und Kokoserzeugnisse ebenfalls bis zum 31. Dezember 2005 verlängert werden.