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Auf ihrer 23. Jahrestagung hat die CCAMLR 2004 die einschlägigen Fanggrenzen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände gebilligt. Die CCAMLR hat außerdem die Teilnahme von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft an der Versuchsfischerei auf Dissostichus spp. im Untergebiet FAO 88.1 und in den Divisionen 58.4.1, 58.4.2, 58.4.3a) und 58.4.3b) genehmigt und die betreffenden Fangtätigkeiten von den Fang- und Beifanggrenzen sowie bestimmten technischen Maßnahmen abhängig gemacht. Diese Grenzen und technischen Maßnahmen sollten ebenfalls Anwendung finden.
Auf ihrer 24. Jahrestagung hat die CCAMLR 2005 Fangbeschränkungen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände verabschiedet. Die CCAMLR hat außerdem…
Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXV. Jahrestagung 2006 einschlägige Fangbeschränkungen für durch…
Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXVI. Jahrestagung 2007 einschlägige Fangbeschränkungen für durch…
Fischereifahrzeuge, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, in diesem Mitgliedstaat registriert sind und der CCAMLR gemäß Artikel 7 und 7a der Verordnung…
Teilnahme an Versuchsfischerei 1. Fischereifahrzeuge, die die Flagge Spaniens führen, in Spanien registriert sind und der CCAMLR gemäß Artikel 7 der Verordnung…
1. Fischereifahrzeuge, die die Flagge Spaniens führen, in Spanien registriert sind und der CCAMLR gemäß Artikel 7 und 7a der Verordnung (EG) Nr. 601/2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.