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Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXVI. Jahrestagung 2007 einschlägige Fangbeschränkungen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände verabschiedet. Die CCAMLR hat außerdem die Teilnahme von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft an der Versuchsfischerei auf Dissostichus spp. in den FAO-Untergebieten 88.1 und 88.2 sowie in den Divisionen 58.4.1, 58.4.2, 58.4.3a und 58.4.3b genehmigt und die betreffenden Fangtätigkeiten von Fang- und Beifanggrenzen sowie bestimmten technischen Maßnahmen abhängig gemacht. Diese Grenzen und technischen Maßnahmen sollten ebenfalls angewandt werden.
Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXV. Jahrestagung 2006 einschlägige Fangbeschränkungen für durch…
Auf ihrer 24. Jahrestagung hat die CCAMLR 2005 Fangbeschränkungen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände verabschiedet. Die CCAMLR hat außerdem…
Auf ihrer 23. Jahrestagung hat die CCAMLR 2004 die einschlägigen Fanggrenzen für durch CCAMLR-Vertragsparteien befischte Bestände gebilligt. Die CCAMLR hat…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1035/2001 des Rates vom 22. Mai 2001 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp. wird die…
Fischereifahrzeuge, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, in diesem Mitgliedstaat registriert sind und der CCAMLR gemäß Artikel 7 und 7a der Verordnung…
Fischereifahrzeuge, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, in diesem Mitgliedstaat registriert sind und der CCAMLR gemäß den Artikeln 7 und 7a der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.