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Die Bestimmungen über die Sicherheit, die der Geschäftsordnung der Kommission durch Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission beigefügt wurden, sollten unbeschadet der Verordnung (Euratom) Nr. 3 des Rates vom 31. Juli 1958 zur Anwendung des Artikels 24 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft für Informationen, Kenntnisse und Dokumente gelten, die von den Parteien erworben werden.
Die im Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom enthaltenen Sicherheitsvorschriften der Kommission gelten unbeschadet der Verordnung Nr. 3 zur Anwendung des…
Unbeschadet der Sicherheitsvorschriften, die der Geschäftsordnung der Kommission durch den Beschluss 2001/844/EG, EGKS, Euratom angefügt wurden, sollten…
Bei der Anwendung dieser Verordnung stellt die Kommission gemäß den Bestimmungen des Beschlusses 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 29. November 2001…
Dieser Beschluss sollte Vorschriften für die Weitergabe von Informationen durch Mitglieder der Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern enthalten. Diese…
Unbeschadet der im Anhang des Beschlusses 2001/844/EG, EGKS, Euratom aufgeführten Sicherheitsvorschriften der Kommission sollten Vorschriften für die Weitergabe…
Unbeschadet der im Anhang des Beschlusses 2001/844/EG, EGKS, Euratom der Kommission aufgeführten Sicherheitsvorschriften der Kommission sollten Vorschriften für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.