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Im Interesse der Klarheit sollte die Verordnung (Euratom) Nr. 3227/76 durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden —
Der Klarheit halber ist es angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 aufzuheben und durch die vorliegende Verordnung zu ersetzen.
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2266/2004 durch die vorliegende Verordnung zu ersetzten —
Aus Gründen der Klarheit und Rationalisierung sollte die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben und durch diese Verordnung ersetzt werden —
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2267/2004 durch diese Verordnung zu ersetzen —
Im Interesse der Klarheit des Gemeinschaftsrechts sollte die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden.
Aus Gründen der Klarheit ist es daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2265/2004 durch die vorliegende Verordnung zu ersetzten —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.