Erwägungsgrund 5 32005R0305
Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Mai 2004 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab diesem Datum gelten und sobald wie möglich in Kraft treten.
Da im Protokoll festgelegt ist, dass die neuen Zollzugeständnisse der Gemeinschaft ab dem 1. Mai 2004 anzuwenden sind, sollte diese Verordnung ebenfalls ab diesem Datum gelten und sobald wie möglich in Kraft treten.