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In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Methodik für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (nachfolgend „LGR-Methodik“ genannt) festgelegt. Unter den Ziffern 3.056 und 3.064 dieses Anhangs sind Beispiele für Gütersubventionen bzw. sonstige Subventionen mit Angabe der entsprechenden Haushaltsposten aufgeführt. Einige dieser Angaben sind nicht mehr zutreffend, daher müssen die entsprechenden Absätze auf den neuesten Stand gebracht werden.
gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 gestellte Anträge auf eine neue Verwendung eines Futtermittelzusatzstoffes, wenn die vorgeschlagenen…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 wird die Methodik für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) in der Gemeinschaft festgelegt. Infolge der…
In den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 werden die Methodik und das Datenübermittlungsprogramm für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 wird wie folgt geändert: (1) Ziffer 3.056 erhält folgenden Wortlaut: „3.056 Die Bewertung der Produktion zu…
Mit dieser Verordnung wird die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (nachfolgend „LGR“ genannt) festgelegt, für die Folgendes vorgesehen wird:
Stützungsregelungen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.