Gesetze
Gesetz wird geladen …
In den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 werden die Methodik und das Datenübermittlungsprogramm für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) in der Gemeinschaft festgelegt. Nach den Änderungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) hinsichtlich der Verbuchung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) sollte die LGR-Methodik angepasst werden, damit ihre Übereinstimmung mit dem ESVG, dem zentralen Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, weiterhin gewährleistet ist.
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 wird die Methodik für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) in der Gemeinschaft festgelegt. Infolge der…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Methodik für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung in der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 wird wie folgt geändert: 1. Ziffer 2.096 wird gestrichen. 2. Nach Ziffer 2.107 wird folgender Absatz eingefügt: „j)…
Mit dieser Verordnung wird die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (nachfolgend „LGR“ genannt) festgelegt, für die Folgendes vorgesehen wird:
Für Haushalts- und Eigenmittelzwecke ist abweichend von Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 7 als geltende Fassung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.