Art. 1 32005R0358Die in Anhang I aufgeführten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang I genannten…
Art. 3 32006R0252Die in Anhang III genannten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden als Zusatzstoffe in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen…
Art. 3 32005R2036Die in Anhang III genannten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden als Zusatzstoffe in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen für…
Art. 2 32002R2188Die im Anhang III zu dieser Verordnung aufgeführte Zubereitung der Gruppe „Enzyme“ wird zur Verwendung als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem…
Art. 2 32001R0418Die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Zubereitungen der Gruppe „Enzyme“ werden zur Verwendung als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den in dem…