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Die Verwendung des Stoffes „Patentblau V“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2697/2000 vorläufig zugelassen.
Nur in Anhang II dieser Verordnung aufgeführte Lebensmittelfarbstoffe sind für die Kennzeichnung der Genusstauglichkeit gemäß der Richtlinie 91/497/EWG des…
Die Verwendung des Stoffes „Tartrazin“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2697/2000 der…
Die Verwendung des Stoffes „Chlorophyll-Kupferkomplex“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr.…
Die Verwendung des Stoffes „Sunsetgelb FCF“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2697/2000…
EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Zulassung gültig…
Die Verwendung dieser vier Farbstoffe gemäß Anhang II sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.