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Die Verwendung des Stoffes „Tartrazin“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2697/2000 der Kommission vorläufig zugelassen.
Die Verwendung des Stoffes „Patentblau V“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2697/2000…
Die Verwendung des Stoffes „Chlorophyll-Kupferkomplex“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr.…
Die Verwendung des Stoffes „Sunsetgelb FCF“ als Farbstoff für Körner fressende Ziervögel und kleine Nagetiere wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2697/2000…
Die Verwendung von Astaxanthin-reichem Phaffia rhodozyma als Farbstoff für Lachs und Forellen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2316/98 der Kommission vorläufig…
EG-Nr. Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Zulassung gültig…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung in der Europäischen Union vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.