Erwägungsgrund 1 32004R1288
Die Richtlinie 70/524/EWG regelt die Zulassung der Zusatzstoffe, die in der Gemeinschaft verwendet werden. Die Zusatzstoffe gemäß Anhang C Teil II der genannten Richtlinie können unbefristet zugelassen werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.