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Mit der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten , wurden bestimmte Wirkstoffe verboten. Gleichzeitig sind im Rahmen der Richtlinie 91/414/EWG zurzeit auch zahlreiche andere Wirkstoffe nicht zugelassen. Die Rückstände von Wirkstoffen in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die von unzulässigen Verwendungen oder von Umweltverschmutzungen oder von Verwendungen in Drittländern herrühren, sollten sorgfältig kontrolliert und überwacht werden.
Die in dieser Verordnung festgelegten Verfahrensvorschriften sollten Verfahren und Aktionen nicht beeinträchtigen, die im Rahmen anderer…
Die Richtlinie 91/414/EWG enthält grundlegende Vorschriften über die Verwendung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Die Verwendung dieser…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission und die Entscheidungen 2001/245/EG , 2002/928/EG und 2006/797/EG der Kommission enthalten Bestimmungen über die…
Einige der Wirkstoffe von der Liste in der Verordnung (EG) Nr. 2229/2004 wurden nie als Pflanzenschutzmittel gemäß der Richtlinie 91/414/EWG in Verkehr gebracht…
Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie…
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates war die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Bodenverbesserer sowie bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.