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Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission und die Entscheidungen 2001/245/EG , 2002/928/EG und 2006/797/EG der Kommission enthalten Bestimmungen über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG und über den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, welche diese Wirkstoffe enthalten. Diese Rechtsakte sehen Ausnahmen vor, wonach einige dieser Wirkstoffe eine begrenzte Zeit lang weiter verwendet werden dürfen, während Alternativen entwickelt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission sowie die Entscheidungen 98/270/EG , 2002/928/EG , 2003/308/EG , 2004/129/EG , 2004/141/EG , 2004/247/EG ,…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 sowie die Entscheidungen 2002/928/EG der Kommission vom 26. November 2002 über die Nichtaufnahme von Benomyl in Anhang I der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2024/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen, mit denen aufgrund des Beitritts Rumäniens…
Zusammen mit dem Entwurf eines Beurteilungsberichts legt die Kommission dem Ausschuss Folgendes vor: a) den Entwurf einer Richtlinie zur Aufnahme des Wirkstoffs…
Zusammen mit dem Entwurf eines Prüfberichts legt die Kommission dem Ausschuss Folgendes vor: a) den Entwurf einer Richtlinie zur Aufnahme des Wirkstoffs in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.