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In der Kombinierten Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sind Monitore unter die KN-Codes 8528 51 00 , 8528 59 10 und 8528 59 90 eingereiht.
In der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 , enthalten ist, sind die KN-Codes für Monitore die Positionen 8471 und 8528 .
Infolge der Änderungen der Nomenklatur als Anhang des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Warenbezeichnung und Kodierung gemäß der…
In der Kombinierten Nomenklatur für 2007 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der…
Die Einreihung eines Plasma-Monitors zur mehrfarbigen Bildwiedergabe, mit Installationsdisketten, in der Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 der Kommission vom 22.…
Die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse werden nach der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 eingeführten Kombinierten Nomenklatur (KN) eingereiht.
Die Einreihung eines Videokonferenzsystems aus verschiedenen Bestandteilen, mit Installationsdisketten, in der Verordnung (EG) Nr. 2184/97 der Kommission vom 3.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.