Erwägungsgrund 1 32005R0502
Der Gemischte Rat Europäische Union-Mexiko hat mit seinem Beschluss Nr. 1/2005 vom 21. Februar 2005 zu einer Berichtigung des Beschlusses Nr. 3/2004 des Gemischten Rates EU-Mexiko zur Änderung des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates vom 23. März 2000 den Zeitraum geändert, für den die zwei im Beschluss Nr. 3/2004 festgesetzten Gemeinschaftszollkontingente zu eröffnen sind.