Art. 2 32005R0025VERORDNUNG (EG) Nr. 25/2005 DER KOMMISSION vom 7. Januar 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Verlängerung von Gemeinschaftszollkontingenten für Jute- und Kokoserzeugnisse
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2005.
Art. 2 32005R1102VERORDNUNG (EG) Nr. 1102/2005 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Berücksichtigung der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2005.
Art. 2 32005R0522VERORDNUNG (EG) Nr. 522/2005 DER KOMMISSION vom 1. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32012R0502VERORDNUNG (EU) Nr. 502/2012 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2012 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2/2012 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen und Teilen davon aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Malaysia, Thailand und den Philippinen versandte Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen und Teilen davon aus nichtrostendem Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias, Thailands oder der Philippinen angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32025R0205VERORDNUNG (EU) 2025/205 DES RATES vom 30. Januar 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.