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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
2. Blasen- und Nierentee in Filterbeuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Etikett enthält die folgenden Informationen: 1. Zusammensetzung je Filterbeutel (1,8 g): arzneilich wirksame Bestandteile: Schachtelhalmkraut 0,47 g Birkenblätter 0,45 g Riesengoldrutenkraut 0,38 g Hauhechelwurzel 0,20 g weitere Bestandteile: Hagebuttenschalen, Kornblumenblätter, Pfefferminzblätter, Ringelblumenblüten, Süßholzwurzel. 2. Dosierungsanleitung und Art der Anwendung: Einen Filterbeutel mit einer Tasse siedendem Wasser (ca. 150 ml) übergießen, bedeckt etwa 15 Minuten ziehen lassen und dann den Filterbeutel entnehmen. Soweit nicht anders verordnet, wird 3—4 Mal täglich eine Tasse frisch bereiteter Tee zwischen den Mahlzeiten getrunken. 3. Anwendungsgebiete: Zur Erhöhung der Harnmenge bei Katarren im Bereich der Niere und Blase, zur Vorbeugung von Harngrieß und Harnsteinbildung. 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30, dem Wortlaut der KN-Codes 2106 , 2106 90 und 2106 90 92 . Siehe auch die HS Erläuterungen zu Position 2106 , Absatz 14, sowie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu Kapitel 30. Weder der Beipackzettel noch die Verpackung enthalten Angaben über die Art und die Konzentration des Wirkstoffs bzw. der Wirkstoffe. Es werden lediglich die Art und Menge der verarbeiteten Pflanzen und Pflanzenteile genannt. Die Bedingungen der Zusätzlichen Anmerkung 1 b zu Kapitel 30 sind daher nicht erfüllt.
(1) Das Foto dient lediglich zur Information.
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