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Diese Verordnung tritt am 21. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Warenbeschreibung Einreihung (KN-Code) Begründung
1.Leiches Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), mit langen Ärmeln, den Oberkörper bedeckend, bis unter die Taille reichend, einfarbig. Das Kleidungsstück hat eine teilweise Öffnung vorn mit Knopfverschluß rechts über links. Es ist mit verzierenden Streifen aus durchbrochen gehäkelten Gewirken versehen, die an den Ärmelenden angenäht sind, und weist vorn am unteren Rand zwei Schlitze von etwa 23 cm Länge auf (Hemdbluse) (Siehe Foto Nr. 515) 6106 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 4 Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6106 und 6106 20 00. Siehe auch die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu KN-Code 6106 2.Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis unter die Taille reichend, ohne Ärmel, ohne Kragen, mit weitem, runden Halsausschnitt und einer durchgehenden Öffnung vorn, bis zur Taille mit Knopfverschluß rechts über links. Die Vorderseite, die größer als der Rücken ist, weist unten zwei sich zuspitzende Zipfel auf (Siehe Foto Nr. 518) 6106 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 4 zu Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6106 und 6106 20 00. Siehe auch die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu KN-Code 6106 Die sich zuspitzenden Zipfel sind rein dekorativ 3.Unisexunterhose aus Gewirken oder Gestricken (95 % Baumwolle, 5 % Lycra), elastisch in der Taille und an den Beinenden, ohne vordere Öffnung. Die Hose hat zwischen den Beinen ein breites Zwischenstück, auf dem aufgrund seines Zuschnitts und seiner großen Elastitzität eine Einlage angebracht werden kann, so daß die Hose von Personen getragen werden kann die an Enuresis (Harnfluß) leiden (Siehe Foto Nr. 512) 6108 21 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 8 zu Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6108 und 6108 21 00 Eine Einreihung in KN-Code 9021 ist ausgeschlossen, weil die Ware nicht dazu dient, bestimmte körperliche Mißbildungen zu verhüten oder zu korrigieren oder Organe nach einer Krankheit oder Operation zu stützen oder zu halten 4.Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), mit langen Ärmeln, den Oberkörper bedeckend, bis unter die Taille reichend. Es weist einen V-förmigen Halsausschnitt auf, hat innen Schulterpolster, ist im Rücken und vorn mit Stickereiverzierungen versehen und hat am unteren Rand und unter den Ärmelenden Stickerei in Streifen (Siehe Foto Nr. 517) 6109 90 30 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6109, 6109 90 und 6109 90 30. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6109 5.Kleidungsstück aus gewirktem oder gestricktem Rippensamt (90 % Baumwolle, 5 % Polyester, 5 % Elastomere), enganliegend, zur Bedeckung des Oberkörpers, bis unter die Taille reichend, mit langen Ärmeln, mit hohem, enganliegenden Kragen mit teilweiser Öffnung im Rücken, die mit einem Reißverschluß geschlossen wird. Das Kleidungsstück ist an den Ärmelenden und an seinem unteren Rand gesäumt (Siehe Foto Nr. 513) 6110 20 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 8 zu Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6110, 6110 20 und 6110 20 99. Siehe auch die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu den KN-Codes 6106 und 6110 6.Zusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken aus drei verschiedenfarbigen Gewirken (100 % synthetische Chemiefasern) bestehend aus: a) Blouson, nicht gefüttert, mit Kragen, vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die sich mit einem Reißverschluß schließen läßt, mit langen Ärmeln. Verengender Abschluß am unteren Ende des Kleidungsstücks und an den Ärmelenden, zwei Innentaschen oberhalb der Taille sowie Verzierungen durch Sticken und Bedrucken auf dem Rücken und den Ärmeln. Auf den Seitenteilen und mit einem Teil der Ärmel sind zwei verschiedenfarbige Gewebe aufgenäht; (Siehe Foto Nr. 511 A) b) Hose nicht gefüttert, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend, in der Taille mit einem Band und verengendem Abschluß, ohne Taillenöffnung. Auf die seitlichen Teile sind außen von der Taille abwärts bis zum halben Oberschenkel die gleichen Gewebe wie beim Blouson aufgenäht. Das Kleidungsstück hat zwei Innentaschen und auf einer der Hüften sowie an einem Beinende Verzierungen durch Sticken und Bedrucken (Siehe Foto Nr. 511 B) 6112 12 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6112 und 6112 12 00. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6112 7.Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis unter die Taille reichend, ohne Ärmel, ohne Kragen, mit weitem, runden Halsausschnitt, zweifarbig. Es weist eine teilweise Öffnung vorn mit Knopfverschluß links über rechts auf. Das Kleidungsstück ist auch entlang der Ränder des Halsausschnitts und der Ärmelenden mit einem „Maschengarn“ verziert (Siehe Foto Nr. 519) 6114 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 8 zu Kapitel 61 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6114 und 6114 20 00 8.Konfektioniertes Kleidungsstück aus drei verschiedenfarbigen Geweben (100 % Polyamid) zur Bedekkung des Unterkörpers, von der Taille bis zum halben Oberschenkel reichend, jedes Bein einzeln umschließend, ohne Taillenöffnung. Es wird in der Taille mit einem elastischen Band und einer Zugkordel geschnürt. Dieses Kleidungsstück hat auf jeder Seite eine offene Innentasche sowie innen, auf Taillenhöhe angenäht, einen Slip aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle) (Short) (siehe Foto Nr. 509) 6204 63 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 8 Absatz 2 zu Kapitel 62 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6204, 6204 63 und 6204 63 90. Eine Einreihung als Badehose ist ausgeschlossen, weil dem Kleidungsstück aufgrund seines Schnitts, allgemeinen Aussehens und des Vorhandenseins von Seitentaschen ohne ein festes Verschlusssystem nicht angesehen werden kann, dazu bestimmt zu sein, ausschließlich oder im Wesentlichen als Badehose getragen zu werden. 9.Leichtes Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Polyester), mit langen Ärmeln, den Oberkörper bedekkend, bis unter die Taille reichend, mehrfarbig. Es weist einen V-förmigen Halsausschnitt mit Kragen und einer vollständigen Öffnung vorn mit einem Knopfverschluß rechts über links auf. Es ist ferner mit drei verzierenden Knöpfen an den Ärmelenden sowie mit elastischen, verengenden Vorrichtungen seitlich auf Höhe der Taille versehen (Bluse) (Siehe Foto Nr. 516) 6206 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6206 und 6206 40 00. Siehe auch die Erläuterungen zu Kombinierten Nomenklatur zur KN-Code 6206
(1) Das Foto dient lediglich zur Illustration.
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