Erwägungsgrund 6 32005R0647
Im Zuge der Überarbeitung des Anhangs IIa der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 werden einige bestehende Einträge gestrichen und zur Berücksichtigung von Änderungen der Rechtsvorschriften in manchen Mitgliedstaaten einige neue Einträge aufgenommen. Im zuletzt genannten Fall ist es dann Sache dieser Mitgliedstaaten zu prüfen, ob Übergangsregelungen oder bilaterale Lösungen erforderlich sind, um der Lage von Personen, deren erworbene Rechte als Folge davon berührt werden könnten, gerecht zu werden —