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Im Zuge der Überarbeitung des Anhangs IIa der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 werden einige bestehende Einträge gestrichen und zur Berücksichtigung von Änderungen der Rechtsvorschriften in manchen Mitgliedstaaten einige neue Einträge aufgenommen. Im zuletzt genannten Fall ist es dann Sache dieser Mitgliedstaaten zu prüfen, ob Übergangsregelungen oder bilaterale Lösungen erforderlich sind, um der Lage von Personen, deren erworbene Rechte als Folge davon berührt werden könnten, gerecht zu werden —
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, seit Abschluss der Beitrittsverhandlungen…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften geändert wurden, müssen bestimmte Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften geändert wurden, sind einige Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zu…
Einige Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 sollten geändert werden, um die neueste Entwicklung in der Rechtsprechung des…
Ausgehend von der Rechtsprechung zum Verhältnis zwischen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und den Bestimmungen bilateraler Abkommen über die soziale Sicherheit…
Aufgrund des Beitritts der beiden neuen Mitgliedstaaten ist ein Protokoll zur Änderung der Anhänge I und II jedes der vorstehend genannten Abkommen zwischen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.