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Die Einträge einiger Mitgliedstaaten in Anhang VI der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates sind jetzt durch bestimmte allgemeine Bestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 abgedeckt. Somit erübrigen sich verschiedene Einträge in Anhang VI der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71.
Einige Anträge bezogen sich auf Fragen, die mehrere Mitgliedstaaten betrafen: Es ist daher angebracht, diese Fragen in einem allgemeinen Zusammenhang zu regeln…
Im Zuge der Überarbeitung des Anhangs IIa der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 werden einige bestehende Einträge gestrichen und zur Berücksichtigung von Änderungen…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften geändert wurden, müssen bestimmte Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, seit Abschluss der Beitrittsverhandlungen…
Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einigen Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften geändert wurden, sind einige Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zu…
Die Anhänge I, III, IV, VI, VII, VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sollten so angepasst werden, dass sowohl die Erfordernisse der Mitgliedstaaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.