Erwägungsgrund 1 32005R0737
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Ricotta Romana“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Ricotta Romana“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.