Erwägungsgrund 5 32005R0737
Italien hat amtlich mitgeteilt, dass der Antrag nur den Schutz der zusammengesetzten Bezeichnung „Ricotta Romana“ betrifft und dass der Begriff „Ricotta“ frei verwendet werden darf.
Italien hat amtlich mitgeteilt, dass der Antrag nur den Schutz der zusammengesetzten Bezeichnung „Ricotta Romana“ betrifft und dass der Begriff „Ricotta“ frei verwendet werden darf.