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Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1517/77 der Kommission sind Hopfensortengruppen festgelegt worden. Die Höhe der Erzeugerbeihilfe für Hopfen war nach Maßgabe dieser Sorten unterschiedlich. Seit einiger Zeit ist diese Beihilferegelung durch eine für alle Sorten einheitliche Hektarbeihilfe gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 ersetzt worden.
Der Höchstbetrag der Beihilfe der Union wird entsprechend Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2.…
Der Beihilfebetrag nach Artikel 171ci der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 der Kommission vom 29. Oktober 2004 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG)…
Bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 festgelegte Vorschriften für Erzeugergemeinschaften sind nicht in die Verordnung über die einheitliche GMO…
Die Verordnung (EWG) Nr. 2997/87 des Rates vom 22. September 1987 zur Festsetzung der Beihilfe an Hopfenerzeuger für die Ernte 1986 und von Sondermaßnahmen für…
Gemäß Artikel 102a Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 72/2009 des Rates geänderten Fassung ist eine jährliche…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1351/72 der Kommission vom 28. Juni 1972 über die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften auf dem Hopfensektor ist mehrfach und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.