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Im Interesse der Rechtssicherheit und um die berechtigten Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer zu schützen und in Erwartung der substanziellen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte die vorliegende Verordnung am 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Da die mit dieser Verordnung eingeführte Änderung ab demselben Datum anzuwenden ist wie die in der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 festgelegte KN für 2007 ,…
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Da diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2006 gelten muss, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Da die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 am 1. Januar 2006 in Kraft trat, sollte diese Verordnung von diesem Zeitpunkt ab gelten.
Da in dem mit Beschluss 2006/333/EG genehmigten Abkommen dessen Umsetzung zum 1. Juli 2006 vorgesehen ist, sollte die vorliegende Verordnung am Tag ihrer…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 am 1. Januar 2007 in Kraft trat, sollte diese Verordnung von diesem Zeitpunkt ab gelten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.