Art. 38 32026R1395VERORDNUNG (EU) 2026/1395 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012
Die Kommission unterrichtet das betreffende begünstigte Land so bald wie möglich über einen Beschluss nach Artikel 37, bevor dieser Beschluss anwendbar wird.
Art. 21 Abs. 5 32012R0978VERORDNUNG (EU) Nr. 978/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates
Die Kommission unterrichtet das betreffende begünstigte Land über einen Beschluss nach Absatz 3, bevor dieser Beschluss wirksam wird.
Art. 36 32026R1395VERORDNUNG (EU) 2026/1395 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012
Die Kommission unterrichtet das betreffende begünstigte Land so bald wie möglich über einen Beschluss nach Artikel 33, Artikel 34 oder Artikel 35, bevor dieser…
Art. 31 32012R0978VERORDNUNG (EU) Nr. 978/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates
Die Kommission unterrichtet das betreffende begünstigte Land so bald wie möglich über einen Beschluss nach den Artikeln 29 oder 30, bevor dieser Beschluss…
Art. 15 Abs. 2 32007L0060RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission innerhalb der in Artikel 4 Absatz 4, Artikel 6 Absatz 8 bzw. Artikel 7 Absatz 5 genannten Fristen über die nach…