Erwägungsgrund 36 32026R1395
Um zu bewerten, ob im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen durch das begünstigte Land schwerwiegende und systematische Versäumnisse vorliegen, sollte sich die Kommission auf maßgebliche und objektive Indikatoren gemäß Artikel 25a Absatz 2 des Visakodexes stützen und dabei unter anderem belastbare Daten einbeziehen, die von den Mitgliedstaaten sowie von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union bereitgestellt werden. Erwägt die Kommission, Präferenzregelungen infolge schwerwiegender und systematischer Versäumnisse im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen durch das begünstigte Land vorübergehend zurückzunehmen, so sollte sie alle Maßnahmen berücksichtigen, die ergriffen wurden, um die Kooperation des betreffenden begünstigten Landes bei der Rückübernahme zu verbessern.