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Einleitende Bemerkungen 1. Dieser Anhang gilt unbeschadet der Richtlinie 91/689/EWG und der Richtlinie 2006/12/EG. 2. Dieser Anhang besteht aus drei Teilen, wobei die Teile 2 und 3 nur gelten, wenn Teil 1 keine Anwendung findet. Um festzustellen, ob ein bestimmter Abfall in diesem Anhang aufgeführt ist, muss daher zuerst geprüft werden, ob der Abfall in Teil 1 dieses Anhangs aufgeführt ist, wenn das nicht der Fall ist, ob er in Teil 2 aufgeführt ist, und wenn das nicht zutrifft, ob er in Teil 3 aufgeführt ist. Teil 1 ist in zwei Abschnitte unterteilt. Liste A führt Abfälle auf, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Basler Übereinkommens als gefährliche Abfälle eingestuft sind und daher unter das Ausfuhrverbot fallen; Liste B führt Abfälle auf, die nicht von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a des Basler Übereinkommens erfasst werden und daher nicht unter das Ausfuhrverbot fallen. Ist ein Abfall in Teil 1 aufgeführt, so muss geprüft werden, ob er in Liste A oder B aufgeführt ist. Nur wenn ein Abfall weder in Liste A noch in Liste B von Teil 1 aufgeführt ist, muss geprüft werden, ob er entweder unter den gefährlichen Abfällen in Teil 2 (d. h. den mit einem Sternchen gekennzeichneten Abfälle) oder in Teil 3 aufgeführt ist; trifft das zu, fällt er unter das Ausfuhrverbot. 3. Abfälle, die in Teil 1 Liste B aufgeführt sind oder die zu den in Teil 2 aufgeführten nicht gefährlichen Abfällen gehören (d. h. die nicht mit einem Sternchen gekennzeichneten Abfälle), fallen unter das Ausfuhrverbot, wenn aufgrund der Kontaminierung durch andere Materialien a) die Risiken im Zusammenhang mit den Abfällen so weit erhöht sind, dass unter Berücksichtigung der in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG genannten gefährlichen Eigenschaften die Anwendung des Verfahrens der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung angemessen erscheint, oder b) die umweltgerechte Verwertung der Abfälle verhindert wird. Teil 1 Liste A (Anlage VIII des Basler Übereinkommens) A1 METALLE UND METALLHALTIGE ABFÄLLE A1010 Metallabfälle und Abfälle von Legierungen mit einem der folgenden Elemente: — Antimon — Arsen — Beryllium — Cadmium — Blei — Quecksilber — Selen — Tellur — Thallium jedoch ausgenommen die in Liste B ausdrücklich aufgeführten Abfälle. A1020 Abfälle, ausgenommen Metallabfälle in massiver Form, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten: — Antimon; Antimonverbindungen — Beryllium; Berylliumverbindungen — Cadmium; Cadmiumverbindungen — Blei; Bleiverbindungen — Selen; Selenverbindungen — Tellur; Tellurverbindungen A1030 Abfälle, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen Folgendes enthalten: — Arsen; Arsenverbindungen — Quecksilber; Quecksilberverbindungen — Thallium; Thalliumverbindungen A1040 Abfälle, die als Bestandteile Folgendes enthalten: — Metallcarbonyle — Chrom(VI)-Verbindungen A1050 Galvanikschlämme A1060 Beim Beizen von Metallen anfallende flüssige Abfälle A1070 Laugungsrückstände aus der Zinkbearbeitung, Staub und Schlamm wie Jarosit, Hämatit usw. A1080 Abfälle von in Liste B nicht aufgeführten Zinkrückständen, die Blei und Cadmium in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen A1090 Asche aus der Verbrennung von isoliertem Kupferdraht A1100 Staub und Rückstände aus den Abgasreinigungsanlagen von Kupferschmelzöfen A1110 Verbrauchte Elektrolytlösungen aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer A1120 Schlammförmiger Abfall, ausgenommen Anodenschlamm, aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer A1130 Gelöstes Kupfer enthaltende, verbrauchte Ätzlösungen A1140 Abfälle von Kupfer(II)-chlorid- und Kupfercyanidkatalysatoren A1150 Edelmetallasche aus der Verbrennung von Leiterplatten, soweit sie nicht in Liste B aufgeführt sind A1160 Abfälle von Bleiakkumulatoren, ganz oder zerkleinert A1170 Abfälle von nicht sortierten Batterien, ausgenommen Gemische, die ausschließlich aus in Liste B aufgeführten Batterien bestehen. In Liste B nicht aufgeführte Batterien, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie dadurch gefährlich werden A1181 Elektro- und Elektronik-Altgeräte (siehe den diesbezüglichen Eintrag Y49 in Anhang V Teil 3 Liste A): — Elektro- und Elektronik-Altgeräte, — die Cadmium, Blei, Quecksilber, halogenorganische Verbindungen oder andere in Anhang I aufgeführte Bestandteile in einem Maße enthalten oder damit verunreinigt sind, dass die Abfälle ein Merkmal des Anhangs III aufweisen oder — die Komponenten enthalten, die in Anhang I genannte Bestandteile in einem Maße enthalten oder damit verunreinigt sind, dass die Abfälle ein Merkmal des Anhangs III aufweisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Komponenten: — Glas aus Kathodenstrahlröhren der Liste A — Batterien der Liste A — quecksilberhaltige Schalter, Lampen, Leuchtstoffröhren oder Hintergrundbeleuchtungen für Anzeigegeräte — PCB-haltige Kondensatoren — asbesthaltige Komponenten — bestimmte Leiterplatten — bestimmte Anzeigegeräte — bestimmte Kunststoffkomponenten, die bromierte Flammschutzmittel enthalten — Abfallbestandteile von Elektro- und Elektronikgeräten, die in Anhang I aufgeführte Bestandteile in einem Maße enthalten oder damit verunreinigt sind, dass die Abfallbestandteile ein Merkmal des Anhangs III aufweisen, es sei denn, sie fallen unter einen anderen Eintrag in Liste A — Abfälle aus der Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Abfallbestandteile von Elektro- und Elektronikgeräten, die in Anhang I aufgeführte Bestandteile in einem Maße enthalten oder damit verunreinigt sind, dass die Abfälle ein Merkmal des Anhangs III aufweisen (z. B. Fraktionen, die beim Schreddern oder der Demontage anfallen), es sei denn, sie fallen unter einen anderen Eintrag in Liste A A1190 Altkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert sind, welche Kohlenteer, PCB , Blei, Cadmium, andere organische Halogenverbindungen oder andere in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen A2 ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ANORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN A2010 Glasabfälle aus Kathodenstrahlröhren oder sonstigen beschichteten Gläsern A2020 Abfälle von anorganischen — flüssigen oder schlammförmigen — Fluorverbindungen, jedoch mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle A2030 Abfälle von Katalysatoren, jedoch mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle A2040 Bei Verfahren der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle, wenn sie in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten gefährlichen Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2080) A2050 Asbestabfälle (Staub und Fasern) A2060 Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2050) A3 ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ANORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN A3010 Abfälle aus der Herstellung oder Behandlung von Petrolkoks und Bitumen A3020 Mineralölabfälle, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind A3030 Abfälle, die Schlämme von verbleitem Antiklopfmittel enthalten, aus solchen bestehen oder mit solchen verunreinigt sind A3040 Abfälle von (Wärmeübertragungs-)Heizflüssigkeiten A3050 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern oder Leimen/Klebstoffen, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4020) A3060 Nitrocelluloseabfälle A3070 Abfälle von Phenolen und Phenolverbindungen, einschließlich Chlorphenolen in Form von Flüssigkeiten oder Schlämmen A3080 Etherabfälle, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle A3090 Abfälle aus Lederstaub, -asche, -schlamm und -mehl, die Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3100) A3100 Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Lederverbunde, die zur Herstellung von Lederartikeln nicht geeignet sind und Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3090) A3110 Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3110) A3120 FLUFF — Schredderleichtfraktion A3130 Abfälle von phosphororganischen Verbindungen A3140 Abfälle von nichthalogenierten organischen Lösungsmitteln, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle A3150 Abfälle von halogenierten organischen Lösungsmitteln A3160 Abfälle von halogenierten und nichthalogenierten nichtwässrigen Destillationsrückständen aus der Rückgewinnung von organischen Lösungsmitteln A3170 Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethan, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin) A3180 Abfälle, Stoffe und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), polychlorierte Naphthaline (PCN), polybromierte Biphenyle (PBB) oder analoge polybromierte Verbindungen enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind, und zwar in Konzentrationen von ≥ 50 mg/kg A3190 Bei Raffination, Destillation und pyrolytischer Behandlung von organischen Stoffen anfallende Teerabfälle (ausgenommen bituminöser Asphaltaufbruch) A3200 Bituminöses teerhaltiges Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und -erhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2130) A3210 Kunststoffabfälle, einschließlich Gemische solcher Abfälle, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmaß verunreinigt sind, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den entsprechenden Eintrag B3011 in Liste B dieses Teils sowie den Eintrag Y48 in Teil 3 Liste A) A4 ABFÄLLE, DIE SOWOHL ANORGANISCHE ALS AUCH ORGANISCHE BESTANDTEILE ENTHALTEN KÖNNEN A4010 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Arzneimitteln, mit Ausnahme der in Liste B aufgeführten Abfälle A4020 Klinischer Abfall und ähnliche Abfälle, d. h. Abfälle, die bei ärztlicher Behandlung, Krankenpflege, Zahnbehandlung, tierärztlicher und ähnlicher Behandlung oder in Krankenhäusern oder sonstigen Anlagen bei der Untersuchung oder Behandlung von Patienten oder im Rahmen von Forschungsvorhaben anfallen A4030 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Abfällen von Pestiziden und Herbiziden, die den Spezifikationen nicht genügen, deren Verfallsdatum überschritten ist oder die für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht geeignet sind A4040 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung chemischer Holzschutzmittel A4050 Abfälle, die aus folgenden Stoffen bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind: — anorganische Cyanide mit Ausnahme von festen, Edelmetalle enthaltenden Rückständen mit Spuren anorganischer Cyanide — organische Cyanide A4060 Abfälle von Öl/Wasser- und Kohlenwasserstoff/Wassergemischen und -emulsionen A4070 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4010) A4080 Abfälle explosiver Art (ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle) A4090 Säure- oder Laugenabfälle, ausgenommen die in dem entsprechenden Eintrag in Liste B aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2120) A4100 Abfälle aus industriellen Abgasreinigungsanlagen, ausgenommen die in Liste B aufgeführten Abfälle A4110 Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind: — alle Isomere von polychlorierten Dibenzofuranen — alle Isomere von polychlorierten Dibenzo-p-Dioxinen A4120 Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind A4130 Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen A4140 Abfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum überschritten ist und welche den Gruppen in Anlage I entsprechen sowie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, oder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind A4150 Chemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind A4160 In Liste B nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2060) Liste B (Anlage IX des Basler Übereinkommens) B1 METALLE UND METALLHALTIGE ABFÄLLE B1010 Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen in metallischer nichtdisperser Form: — Edelmetalle (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber) — Eisen- und Stahlschrott — Kupferschrott — Nickelschrott — Aluminiumschrott — Zinkschrott — Zinnschrott — Wolframschrott — Molybdänschrott — Tantalschrott — Magnesiumschrott — Kobaltschrott — Bismutschrott — Titanschrott — Zirconiumschrott — Manganschrott — Germaniumschrott — Vanadiumschrott — Hafnium-, Indium-, Niob-, Rhenium- und Galliumschrott — Thoriumschrott — Schrott von Seltenerdmetallen — Chromschrott B1020 Reiner, nichtkontaminierter Metallschrott, einschließlich Legierungen in massiver, bearbeiteter Form (Bleche, Grobblech, Träger, Stäbe usw.): — Antimonschrott — Berylliumschrott — Cadmiumschrott — Bleischrott (ausgenommen Bleiakkumulatoren) — Selenschrott — Tellurschrott B1030 Refraktärmetallhaltige Rückstände (hochschmelzende Metalle) B1031 Abfälle aus Molybdän-, Wolfram-, Titan-, Tantal-, Niob- und Rheniummetallen und ihren Legierungen (Metallpulver) in metallischer disperser Form, ausgenommen die in Liste A in Eintrag A1050 aufgeführten Abfälle, Galvanikschlämme B1040 Verschrottete Kraftwerkseinrichtungen, soweit sie nicht in einem solchen Ausmaß mit Schmieröl, PCB oder PCT verunreinigt sind, dass sie dadurch gefährlich werden B1050 Gemischte Nicht-Eisenmetalle, Schwerfraktion (Schredderschrott), die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen B1060 Selen- und Tellurabfälle in elementarer metallischer Form einschließlich Pulver B1070 Disperse Kupfer- und Kupferlegierungsabfälle, die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen B1080 Zinkaschen und -rückstände, einschließlich Rückständen von Zinklegierungen in disperser Form, sofern sie nicht in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen B1090 Einer Spezifikation entsprechende Batterieabfälle, ausgenommen Blei-, Cadmium- und Quecksilber-Batterien B1100 Beim Schmelzen und Raffinieren von Metallen anfallende metallhaltige Abfälle: — Hartzinkabfälle — zinkhaltige Oberflächenschlacke: — Oberflächenschlacke aus dem Badverzinken (> 90 % Zn) — Bodenschlacke aus dem Badverzinken (> 92 % Zn) — Zinkrückstände aus dem Druckguss (> 85 % Zn) — Zinkrückstände aus dem Feuerverzinken (in der Masse) (> 92 % Zn) — Zinkkrätze — Alukrätze (oder Abschöpfungen), ausgenommen Salzschlacke — zur Weiterverarbeitung oder Raffination bestimmte Schlacken aus der Kupferproduktion, die weder Arsen noch Blei noch Cadmium in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen — Abfälle von feuerfesten Auskleidungen, einschließlich Schmelztiegeln aus der Verhüttung von Kupfer — zur Raffination bestimmte Schlacken aus der Edelmetallproduktion — tantalhaltige Zinnschlacken mit einem Zinngehalt von weniger als 0,5 % B1115 Altkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert und nicht in Liste A1190 aufgeführt sind, unter Ausschluss solcher, die für Verfahren nach Anlage IV Abschnitt A oder andere Entsorgungsverfahren bestimmt sind, die in einem beliebigen Verfahrensschritt unkontrollierte thermische Prozesse wie offene Verbrennung einschließen B1120 Verbrauchte Katalysatoren, ausgenommen die als Katalysatoren verwendeten Flüssigkeiten, die Folgendes enthalten: — Übergangsmetalle, ausgenommen Katalysatorabfälle (verbrauchte Katalysatoren, gebrauchte flüssige oder sonstige Katalysatoren) der Liste A: Scandium Vanadium Mangan Kobalt Kupfer Yttrium Niob Hafnium Wolfram Titan Chrom Eisen Nickel Zink Zirconium Molybdän Tantal Rhenium — Lanthanoide (Seltenerdmetalle): Lanthan Praseodym Samarium Gadolinium Dysprosium Erbium Ytterbium Cer Neodym Europium Terbium Holmium Thulium Lutetium B1130 Gereinigte, verbrauchte edelmetallhaltige Katalysatoren B1140 Feste Edelmetallrückstände, die Spuren von anorganischen Cyaniden enthalten B1150 Abfälle von Edelmetallen (Gold, Silber, Platingruppe, jedoch nicht Quecksilber) und ihren Legierungen, in disperser, nichtflüssiger Form mit geeigneter Verpackung und Kennzeichnung B1160 Edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von Leiterplatten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A1150) B1170 Edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von fotografischen Filmen B1180 Abfälle von fotografischen Filmen, die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten B1190 Fotopapierabfälle, die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten B1200 Granulierte Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung B1210 Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung, einschließlich solcher, die zur Herstellung von TiO2 und Vanadium verwendet wird B1220 Chemisch stabilisierte Schlacke aus der Zinkherstellung mit hohem Eisengehalt (über 20 %), nach Industriespezifikation behandelt (z. B. DIN 4301), hauptsächlich zur Verwendung im Baugewerbe B1230 Walzzunder aus der Eisen- und Stahlherstellung B1240 Kupferoxid-Walzzunder B1250 Altkraftfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Komponenten enthalten B2 ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ANORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN B2010 Abfälle aus dem Bergbau in nichtdisperser Form: — Abfälle von natürlichem Grafit — Abfälle von Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise zerteilt — Glimmerabfall — Abfälle aus Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit — Feldspatabfälle — Flussspatabfälle — feste Siliciumdioxidabfälle mit Ausnahme solcher, die in Gießereien verwendet werden B2020 Glasabfälle in nichtdisperser Form — Bruchglas und andere Abfälle und Scherben, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren und anderen beschichteten Gläsern B2030 Keramikabfälle in nichtdisperser Form — Abfälle und Scherben von Cermets (Metallkeramik-Verbundwerkstoffe) — unter keiner anderen Position aufgeführte oder enthaltene Keramikfasern B2040 Andere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen — teilweise gereinigtes Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung — beim Abbruch von Gebäuden anfallende Gipskartonabfälle — chemisch stabilisierte Schlacke mit hohem Eisengehalt (über 20 %) aus der Kupferherstellung, nach Industriespezifikation behandelt (z. B. DIN 4301 und DIN 8201), vor allem zur Verwendung als Baustoff und Schleifmittel+ — fester Schwefel — Calciumcarbonat aus der Herstellung von Calciumcyanamid (pH < 9) — Natrium-, Kalium- und Calciumchloride — Carborundum (Siliciumcarbid) — Betonbruchstücke — Lithium-Tantal-Glasschrott und Lithium-Niob-Glasschrott B2050 Nicht in Liste A aufgeführte Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A2060) B2060 Verbrauchte Aktivkohle, die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthält, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen, zum Beispiel Aktivkohle aus der Trinkwasserbehandlung, Lebensmittelverarbeitung und Vitaminherstellung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4160) B2070 Calciumfluoridschlamm B2080 In Liste A nicht enthaltene, in der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A2040) B2090 Verbrauchte Anoden aus Petrolkoks oder Bitumen aus der Stahl- oder Aluminiumherstellung, nach üblichen Industriespezifikationen gereinigt (ausgenommen Anoden aus der Chloralkalielektrolyse und der metallurgischen Industrie) B2100 Abfälle aus Aluminiumhydraten, Aluminiumoxid und Rückständen aus der Aluminiumoxidherstellung, ausgenommen Stoffe, die zur Gasreinigung oder zu Flockungs- und Filtrierprozessen verwendet wurden B2110 Bauxitrückstände (Rotschlamm) (nach Einstellung auf pH < 11,5 ) B2120 Nicht korrosive oder sonstwie gefährliche Säure- oder Laugenabfälle mit einem pH > 2 und < 11,5 (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4090) B2130 Bituminöses teerfreies Material (Asphaltabfälle) aus Straßenbau und -erhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3200) B3 ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ORGANISCHEN BESTANDTEILEN, DIE METALLE ODER ANORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN B3011 Kunststoffabfälle (siehe den entsprechenden Eintrag A3210 in Liste A dieses Teils sowie den Eintrag Y48 in Teil 3 Liste A) — Nachstehend aufgeführte Kunststoffabfälle, sofern sie zum umweltgerechten Recycling bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen sind: — Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich aus einem nicht halogenierten Polymer bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Polymere: — Polyethylen (PE) — Polypropylen (PP) — Polystyrol (PS) — Acrylnitril-Butadienstyrol (ABS) — Polyethylenterephthalat (PET) — Polycarbonate (PC) — Polyether — Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich aus einem ausgehärteten Harz oder Kondensationsprodukt bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Harze: — Harnstoff-Formaldehyd-Harze — Phenol-Formaldehyd-Harze — Melamin-Formaldehyd-Harze — Epoxidharze — Alkydharze — Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich aus einem der folgenden fluorierten Polymere bestehen: — Perfluorethylen/-propylen (FEP) — Perfluoralkoxyalkane: — Tetrafluorethylen/Perfluoralkylvinylether (PFA) — Tetrafluorethylen/Perfluormethylvinylether (MFA) — Polyvinylfluorid (PVF) — Polyvinylidenfluorid (PVDF) — Gemische aus Kunststoffabfällen, die aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und/oder Polyethylenterephthalat (PET) bestehen, sofern sie zum getrennten und umweltgerechten Recycling jedes Materials bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen sind. B3020 Abfälle aus Papier, Pappe (Karton) und Papierwaren Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit gefährlichen Abfällen vermischt sind: Abfälle und Ausschuss von Papier und Pappe: — ungebleichtes Papier und Wellpapier und ungebleichte Pappe und Wellpappe — hauptsächlich aus gebleichter, nicht in der Masse gefärbter Holzcellulose bestehendes anderes Papier und daraus bestehende andere Pappe — hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen bestehendes Papier und daraus bestehende Pappe (beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche Drucksachen) — andere, einschließlich, aber nicht begrenzt auf: 1. geklebte/laminierte Pappe (Karton) 2. nicht sortierter Ausschuss B3026 Folgende Abfälle aus der Vorbehandlung von Verbundverpackungen für Flüssigkeiten, die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen: — nichttrennbare Kunststofffraktion — nichttrennbare Kunststoff-Aluminium-Fraktion B3027 Abfälle aus Selbstklebeetiketten, die Rohstoffe aus der Etikettenherstellung enthalten B3030 Textilabfälle Folgende nach einer Spezifikation aufbereitete Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind: — Seidenabfälle (einschließlich nicht abhaspelbare Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff) — weder gekrempelt noch gekämmt — andere — Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, einschließlich Garnabfälle, jedoch ausschließlich Reißspinnstoff — Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren — andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren — Abfälle von groben Tierhaaren — Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) — Garnabfälle — Reißspinnstoff — andere — Flachswerg und -abfälle — Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Hanf (Cannabis sativa L.) — Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Jute und anderen Basttextilfasern (ausschließlich Flachs, Hanf und Ramie) — Werg und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Sisal und anderen Agavetextilfasern — Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Kokos — Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) — Werg, Kämmlinge und Abfälle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) von Ramie und anderen Pflanzentextilfasern, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind — Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff) — aus synthetischen Chemiefasern — aus künstlichen Chemiefasern — Altwaren — Lumpen, Zwirnabfälle, Bindfäden, Taue und Kabel sowie Textilwaren daraus — sortiert — andere B3035 Teppichboden- und Teppichabfälle B3040 Gummiabfälle Folgende Stoffe, sofern sie nicht mit anderen Abfällen vermischt sind: — Abfälle und Schnitzel von Hartgummi (z. B. Ebonit) — andere Gummiabfälle (sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt) B3050 Abfälle aus nicht behandeltem Kork und Holz — Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen verpresst — Korkabfälle: Korkschott, Korkmehl und Korkplatten B3060 Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie, sofern nicht infektiös: — Weintrub — getrocknete und sterilisierte pflanzliche Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse, auch Pellets oder Viehfutter, sofern nicht unter einer anderen Position aufgeführt oder enthalten — Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder tierischen oder pflanzlichen Wachsen — Abfälle aus Knochen und Hornteilen, unverarbeitet, entfettet, nur zubereitet, jedoch nicht zugeschnitten, mit Säure behandelt oder entgelatiniert — Fischabfälle — Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall — andere Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie, ausgenommen Nebenerzeugnisse, die den für menschliche und tierische Ernährung geltenden nationalen bzw. internationalen Auflagen und Normen genügen B3065 Altspeisefette und -öle tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (z. B. Frittieröle), sofern sie keine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen B3070 Folgende Abfälle: — Abfälle von Menschenhaar — Strohabfälle — bei der Herstellung von Penicillin anfallendes und zur Tierfütterung bestimmtes, inaktiviertes Pilzmyzel B3080 Bruch und Schnitzel von Gummiabfällen B3090 Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Verbundleder, ausgenommen Lederschlamm, die sich zur Herstellung von Lederartikeln nicht eignen und keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3100) B3100 Lederstaub, -asche, -schlämme oder -mehl, die keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3090) B3110 Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die keine Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiösen Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3110) B3120 Abfälle von Lebensmittelfarben B3130 Abfälle von polymerisierten Ethern und nicht gefährlichen Monomerethern, die keine Peroxide bilden können B3140 Altreifen, sofern sie nicht für ein in Anlage IV Abschnitt A festgelegtes Verfahren bestimmt sind B4 ABFÄLLE, DIE SOWOHL ANORGANISCHE ALS AUCH ORGANISCHE BESTANDTEILE ENTHALTEN KÖNNEN B4010 Abfälle, die vorwiegend aus wasserverdünnbaren Dispersionsfarben, Tinten und ausgehärteten Lacken bestehen und die keine organischen Lösemittel, Schwermetalle oder Biozide in solchen Mengen enthalten, dass sie dadurch gefährlich werden (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4070) B4020 Abfälle aus der Herstellung, Formulierung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern, Leimen/Klebstoffen, soweit sie nicht in Liste A aufgeführt sind und keine Lösungsmittel und andere Verunreinigungen in solchen Mengen enthalten, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen, beispielsweise wasserlösliche Produkte oder Klebstoffe auf der Grundlage von Casein, Stärke, Dextrin, Celluloseethern , Polyvinylalkoholen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3050) Teil 2 Im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG aufgeführte Abfälle 01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN 01 01 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen 01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen 01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen 01 03 04 * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz 01 03 05 * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten 01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen 01 03 07 * andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen 01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen 01 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter 01 03 10 fallen 01 03 10 * Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter 01 03 07 genannten Abfälle 01 03 99 Abfälle a. n. g. 01 04 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nicht metallhaltigen Bodenschätzen 01 04 07 * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nicht metallhaltigen Bodenschätzen 01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 09 Abfälle von Sand und Ton 01 04 10 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen 01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 04 99 Abfälle a. n. g. 01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle 01 05 04 Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen 01 05 05 * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle 01 05 06 * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 01 05 07 barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen 01 05 08 chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen 01 05 99 Abfälle a. n. g. 02 ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN 02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei 02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe 02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe 02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 02 01 06 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt 02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft 02 01 08 * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 02 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen 02 01 10 Metallabfälle 02 01 99 Abfälle a. n. g. 02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs 02 02 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe 02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 02 99 Abfälle a. n. g. 02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse 02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen 02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen 02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln 02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 03 99 Abfälle a. n. g. 02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung 02 04 01 Rübenerde 02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm 02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 04 99 Abfälle a. n. g. 02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung 02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 05 99 Abfälle a. n. g. 02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren 02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen 02 06 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 06 99 Abfälle a. n. g. 02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) 02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials 02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation 02 07 03 Abfälle aus der chemischen Behandlung 02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 07 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 07 99 Abfälle a. n. g. 03 ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE 03 01 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln 03 01 01 Rinden- und Korkabfälle 03 01 04 * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten 03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen 03 01 99 Abfälle a. n. g. 03 02 Abfälle aus der Holzkonservierung 03 02 01 * halogenfreie organische Holzschutzmittel 03 02 02 * chlororganische Holzschutzmittel 03 02 03 * metallorganische Holzschutzmittel 03 02 04 * anorganische Holzschutzmittel 03 02 05 * andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 03 02 99 Holzschutzmittel a. n. g. 03 03 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe 03 03 01 Rinden- und Holzabfälle 03 03 02 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) 03 03 05 De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling 03 03 09 Kalkschlammabfälle 03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung 03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen 03 03 99 Abfälle a. n. g. 04 ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE 04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie 04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle 04 01 02 geäschertes Leimleder 04 01 03 * Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase 04 01 04 chromhaltige Gerbbrühe 04 01 05 chromfreie Gerbbrühe 04 01 06 chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 04 01 07 chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) 04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish 04 01 99 Abfälle a. n. g. 04 02 Abfälle aus der Textilindustrie 04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) 04 02 14 * Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten 04 02 15 Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen 04 02 16 * Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten 04 02 17 Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen 04 02 19 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 04 02 20 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen 04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern 04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 04 02 99 Abfälle a. n. g. 05 ABFÄLLE AUS DER ÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE 05 01 Abfälle aus der Erdölraffination 05 01 02 * Entsalzungsschlämme 05 01 03 * Bodenschlämme aus Tanks 05 01 04 * saure Alkylschlämme 05 01 05 * verschüttetes Öl 05 01 06 * ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 05 01 07 * Säureteere 05 01 08 * andere Teere 05 01 09 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 05 01 10 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen 05 01 11 * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen 05 01 12 * säurehaltige Öle 05 01 13 Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung 05 01 14 Abfälle aus Kühlkolonnen 05 01 15 * verbrauchte Filtertone 05 01 16 schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung 05 01 17 Bitumen, 05 01 99 Abfälle a. n. g. 05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse 05 06 01 * Säureteere 05 06 03 * andere Teere 05 06 04 Abfälle aus Kühlkolonnen 05 06 99 Abfälle a. n. g. 05 07 Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport 05 07 01 * quecksilberhaltige Abfälle 05 07 02 schwefelhaltige Abfälle 05 07 99 Abfälle a. n. g. 06 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN 06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren 06 01 01 * Schwefelsäure und schweflige Säure 06 01 02 * Salzsäure 06 01 03 * Flusssäure 06 01 04 * Phosphorsäure und phosphorige Säure 06 01 05 * Salpetersäure und salpetrige Säure 06 01 06 * andere Säuren 06 01 99 Abfälle a. n. g. 06 02 Abfälle aus HZVA von Basen 06 02 01 * Calciumhydroxid 06 02 03 * Ammoniumhydroxid 06 02 04 * Natrium- und Kaliumhydroxid 06 02 05 * andere Basen 06 02 99 Abfälle a. n. g. 06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden 06 03 11 * feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten 06 03 13 * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten 06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen 06 03 15 * Metalloxide, die Schwermetalle enthalten 06 03 16 Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen 06 03 99 Abfälle a. n. g. 06 04 Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen 06 04 03 * arsenhaltige Abfälle 06 04 04 * quecksilberhaltige Abfälle 06 04 05 * Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten 06 04 99 Abfälle a. n. g. 06 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 06 05 02 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 05 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen 06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen 06 06 02 * Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten 06 06 03 sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen 06 06 99 Abfälle a. n. g. 06 07 Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie 06 07 01 * asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse 06 07 02 * Aktivkohle aus der Chlorherstellung 06 07 03 * quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme 06 07 04 * Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure 06 07 99 Abfälle a. n. g. 06 08 Abfälle aus HZVA von Silicium und Siliciumverbindungen 06 08 02 * Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten 06 08 99 Abfälle a. n. g. 06 09 Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie 06 09 02 phosphorhaltige Schlacke 06 09 03 * Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 06 09 04 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen 06 09 99 Abfälle a. n. g. 06 10 Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien, aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln 06 10 02 * Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 06 10 99 Abfälle a. n. g. 06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern 06 11 01 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung 06 11 99 Abfälle a. n. g. 06 13 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g. 06 13 01 * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide 06 13 02 * gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02 ) 06 13 03 Industrieruß 06 13 04 * Abfälle aus der Asbestverarbeitung 06 13 05 * Ofen- und Kaminruß 06 13 99 Abfälle a. n. g. 07 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN 07 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien 07 01 01 * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 03 * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 04 * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 07 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 01 08 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 01 09 * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 01 10 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 01 11 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 01 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen 07 01 99 Abfälle a. n. g. 07 02 Abfälle aus der HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern 07 02 01 * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 03 * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 04 * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 07 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 02 08 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 02 09 * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 10 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 11 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen 07 02 13 Kunststoffabfälle 07 02 14 * Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 15 Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen 07 02 16 * Abfälle, die gefährliche Silicone enthalten 07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten 07 02 99 Abfälle a. n. g. 07 03 Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11 ) 07 03 01 * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 03 * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 04 * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 07 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 03 08 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 03 09 * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 03 10 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 03 11 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 03 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen 07 03 99 Abfälle a. n. g. 07 04 Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09 ), Holzschutzmitteln (außer 03 02 ) und anderen Bioziden 07 04 01 * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 03 * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 04 * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 07 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 08 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 09 * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 10 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 11 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 04 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen 07 04 13 * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 07 04 99 Abfälle a. n. g. 07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika 07 05 01 * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 03 * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 04 * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 07 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 05 08 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 05 09 * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 05 10 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 05 11 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 05 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen 07 05 13 * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen 07 05 99 Abfälle a. n. g. 07 06 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln 07 06 01 * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 03 * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 04 * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 07 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 08 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 09 * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 10 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 11 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 06 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen 07 06 99 Abfälle a. n. g. 07 07 Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g. 07 07 01 * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 03 * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 04 * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 07 * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 07 08 * andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 07 09 * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 07 10 * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 07 11 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 07 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen 07 07 99 Abfälle a. n. g. 08 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN 08 01 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 08 01 11 * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 08 01 13 * Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 01 14 Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen 08 01 15 * wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten 08 01 16 wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen 08 01 17 * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 01 18 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen 08 01 19 * wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten 08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen 08 01 21 * Farb- oder Lackentfernerabfälle 08 01 99 Abfälle a. n. g. 08 02 Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) 08 02 01 Abfälle von Beschichtungspulver 08 02 02 wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten 08 02 03 wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten 08 02 99 Abfälle a. n. g. 08 03 Abfälle aus HZVA von Druckfarben 08 03 07 wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten 08 03 08 wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten 08 03 12 * Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen 08 03 14 * Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 15 Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen 08 03 16 * Abfälle von Ätzlösungen 08 03 17 * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 18 Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen 08 03 19 * Dispersionsöl 08 03 99 Abfälle a. n. g. 08 04 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 08 04 09 * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen 08 04 11 * klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 04 12 klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen 08 04 13 * wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten 08 04 14 wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 13 fallen 08 04 15 * wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten 08 04 16 wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen 08 04 17 * Harzöle 08 04 99 Abfälle a. n. g. 08 05 Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle 08 05 01 * Isocyanatabfälle 09 ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE 09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie 09 01 01 * Entwickler- und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis 09 01 02 * Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 09 01 03 * Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 09 01 04 * Fixierbäder 09 01 05 * Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 09 01 06 * silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle 09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten 09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien 09 01 11 * Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01 , 16 06 02 oder 16 06 03 fallen 09 01 12 Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen 09 01 13 * wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen 09 01 99 Abfälle a. n. g. 10 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN 10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19 ) 10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt 10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung 10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit unbehandeltem Holz 10 01 04 * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 10 01 05 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form 10 01 07 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen 10 01 09 * Schwefelsäure 10 01 13 * Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen 10 01 14 * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen 10 01 16 * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen 10 01 18 * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05 , 10 01 07 und 10 01 18 fallen 10 01 20 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen 10 01 22 * wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen 10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung 10 01 25 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke 10 01 26 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 01 99 Abfälle a. n. g. 10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie 10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke 10 02 02 unbearbeitete Schlacke 10 02 07 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 02 08 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen 10 02 10 Walzzunder 10 02 11 * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen 10 02 13 * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 02 14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 13 fallen 10 02 15 andere Schlämme und Filterkuchen 10 02 99 Abfälle a. n. g. 10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie 10 03 02 Anodenschrott 10 03 04 * Schlacken aus der Erstschmelze 10 03 05 Aluminiumoxidabfälle 10 03 08 * Salzschlacken aus der Zweitschmelze 10 03 09 * schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze 10 03 15 * Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt 10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt 10 03 17 * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 10 03 18 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen 10 03 19 * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt 10 03 21 * andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten 10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen 10 03 23 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 03 24 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen 10 03 25 * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 03 26 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen 10 03 27 * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 03 28 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen 10 03 29 * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen 10 03 30 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen 10 03 99 Abfälle a. n. g. 10 04 Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie 10 04 01 * Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 04 02 * Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 04 03 * Calciumarsenat 10 04 04 * Filterstaub 10 04 05 * andere Teilchen und Staub 10 04 06 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 04 07 * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 04 09 * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 04 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen 10 04 99 Abfälle a. n. g. 10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie 10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 05 03 * Filterstaub 10 05 04 andere Teilchen und Staub 10 05 05 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 05 06 * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 05 08 * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 05 09 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen 10 05 10 * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben 10 05 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen 10 05 99 Abfälle a. n. g. 10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie 10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 06 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 06 03 * Filterstaub 10 06 04 andere Teilchen und Staub 10 06 06 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 06 07 * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 06 09 * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 06 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen 10 06 99 Abfälle a. n. g. 10 07 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie 10 07 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 07 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 07 03 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 07 04 andere Teilchen und Staub 10 07 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 07 07 * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 07 08 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen 10 07 99 Abfälle a. n. g. 10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie 10 08 04 Teilchen und Staub 10 08 08 * Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 08 09 andere Schlacken 10 08 10 * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben 10 08 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen 10 08 12 * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 10 08 13 Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen 10 08 14 Anodenschrott 10 08 15 * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 08 16 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt 10 08 17 * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 08 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen 10 08 19 * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 08 20 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen 10 08 99 Abfälle a. n. g. 10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl 10 09 03 Ofenschlacke 10 09 05 * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen 10 09 07 * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen 10 09 09 * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 09 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt 10 09 11 * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 12 andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen 10 09 13 * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen 10 09 15 * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen 10 09 99 Abfälle a. n. g. 10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen 10 10 03 Ofenschlacke 10 10 05 * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 10 10 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen 10 10 07 * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen 10 10 09 * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt 10 10 11 * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 12 andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen 10 10 13 * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen 10 10 15 * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen 10 10 99 Abfälle a. n. g. 10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen 10 11 03 Glasfaserabfall 10 11 05 Teilchen und Staub 10 11 09 * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen 10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt 10 11 11 * Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Kathodenstrahlröhren) 10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt 10 11 13 * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen 10 11 15 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 16 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen 10 11 17 * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen 10 11 19 * feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 20 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen 10 11 99 Abfälle a. n. g. 10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug 10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen 10 12 03 Teilchen und Staub 10 12 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 12 06 verworfene Formen 10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) 10 12 09 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen 10 12 11 * Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten 10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen 10 12 13 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 10 12 99 Abfälle a. n. g. 10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen 10 13 01 Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen 10 13 04 Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk 10 13 06 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13 ) 10 13 07 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 13 09 * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement 10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen 10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen 10 13 12 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 13 13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen 10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme 10 13 99 Abfälle a. n. g. 10 14 Abfälle aus Krematorien 10 14 01 * quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung 11 ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISENHYDROMETALLURGIE 11 01 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) 11 01 05 * saure Beizlösungen 11 01 06 * Säuren a. n. g. 11 01 07 * alkalische Beizlösungen 11 01 08 * Phosphatierschlämme 11 01 09 * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 10 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen 11 01 11 * wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 12 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen 11 01 13 * Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 14 Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen 11 01 15 * Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 16 * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 11 01 98 * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 99 Abfälle a. n. g. 11 02 Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie 11 02 02 * Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) 11 02 03 Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse 11 02 05 * Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten 11 02 06 Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen 11 02 07 * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 11 02 99 Abfälle a. n. g. 11 03 Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen 11 03 01 * cyanidhaltige Abfälle 11 03 02 * andere Abfälle 11 05 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung 11 05 01 Hartzink 11 05 02 Zinkasche 11 05 03 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 11 05 04 * gebrauchte Flussmittel 11 05 99 Abfälle a. n. g. 12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN 12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen 12 01 01 Eisenfeil- und -drehspäne 12 01 02 Eisenstaub und -teilchen 12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne 12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen 12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspäne 12 01 06 * halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) 12 01 07 * halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) 12 01 08 * halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 12 01 09 * halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 12 01 10 * synthetische Bearbeitungsöle 12 01 12 * gebrauchte Wachse und Fette 12 01 13 Schweißabfälle 12 01 14 * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 15 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen 12 01 16 * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen 12 01 18 * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) 12 01 19 * biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle 12 01 20 * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen 12 01 99 Abfälle a. n. g. 12 03 Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11 ) 12 03 01 * wässrige Waschflüssigkeiten 12 03 02 * Abfälle aus der Dampfentfettung 13 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05 , 12 UND 19 FALLEN) 13 01 Abfälle von Hydraulikölen 13 01 01 * Hydrauliköle, die PCB enthalten 13 01 04 * chlorierte Emulsionen 13 01 05 * nichtchlorierte Emulsionen 13 01 09 * chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 13 01 10 * nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 13 01 11 * synthetische Hydrauliköle 13 01 12 * biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle 13 01 13 * andere Hydrauliköle 13 02 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen 13 02 04 * chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 05 * nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 06 * synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 07 * biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 08 * andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 03 Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen 13 03 01 * Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten 13 03 06 * chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen 13 03 07 * nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis 13 03 08 * synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 09 * biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 10 * andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 04 Bilgenöle 13 04 01 * Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt 13 04 02 * Bilgenöle aus Molenablaufkanälen 13 04 03 * Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt 13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern 13 05 01 * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 13 05 02 * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 03 * Schlämme aus Einlaufschächten 13 05 06 * Öle aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 07 * öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 08 * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 13 07 Abfälle aus flüssigen Brennstoffen 13 07 01 * Heizöl und Diesel 13 07 02 * Benzin 13 07 03 * andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) 13 08 Ölabfälle a. n. g. 13 08 01 * Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern 13 08 02 * andere Emulsionen 13 08 99 * Abfälle a. n. g. 14 ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07 UND 08 ) 14 06 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen 14 06 01 * Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW 14 06 02 * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische 14 06 03 * andere Lösemittel und Lösemittelgemische 14 06 04 * Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten 14 06 05 * Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten 15 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.) 15 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff 15 01 03 Verpackungen aus Holz 15 01 04 Verpackungen aus Metall 15 01 05 Verbundverpackungen 15 01 06 gemischte Verpackungen 15 01 07 Verpackungen aus Glas 15 01 09 Verpackungen aus Textilien 15 01 10 * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 15 01 11 * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse 15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung 15 02 02 * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen 16 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND 16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13 , 14 , 16 06 und 16 08 ) 16 01 03 Altreifen 16 01 04 * Altfahrzeuge 16 01 06 Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 07 * Ölfilter 16 01 08 * quecksilberhaltige Bauteile 16 01 09 * Bauteile, die PCB enthalten 16 01 10 * explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) 16 01 11 * asbesthaltige Bremsbeläge 16 01 12 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen 16 01 13 * Bremsflüssigkeiten 16 01 14 * Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 16 01 15 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen 16 01 16 Flüssiggasbehälter 16 01 17 Eisenmetalle 16 01 18 Nichteisenmetalle 16 01 19 Kunststoffe 16 01 20 Glas 16 01 21 * gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11 , 16 01 13 und 16 01 14 fallen 16 01 22 Bauteile a. n. g. 16 01 99 Abfälle a. n. g. 16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten 16 02 09 * Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten 16 02 10 * gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen 16 02 11 * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW enthalten 16 02 12 * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 16 02 13 * gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen 16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen 16 02 15 * aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile 16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen 16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse 16 03 03 * anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen 16 03 05 * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen 16 03 07 * metallisches Quecksilber 16 04 Explosivabfälle 16 04 01 * Munitionsabfälle 16 04 02 * Feuerwerkskörperabfälle 16 04 03 * andere Explosivabfälle 16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien 16 05 04 * gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) 16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen 16 05 06 * Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien 16 05 07 * gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 16 05 08 * gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06 , 16 05 07 oder 16 05 08 fallen 16 06 Batterien und Akkumulatoren 16 06 01 * Bleibatterien 16 06 02 * Ni-Cd-Batterien 16 06 03 * Quecksilber enthaltende Batterien 16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03 ) 16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren 16 06 06 * getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren 16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13 ) 16 07 08 * ölhaltige Abfälle 16 07 09 * Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten 16 07 99 Abfälle a. n. g. 16 08 Gebrauchte Katalysatoren 16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07 ) 16 08 02 * gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten 16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. 16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07 ) 16 08 05 * gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten 16 08 06 * gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden 16 08 07 * gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 09 Oxidierende Stoffe 16 09 01 * Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat 16 09 02 * Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat 16 09 03 * Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid 16 09 04 * oxidierende Stoffe a. n. g. 16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung 16 10 01 * wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen 16 10 03 * wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten 16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen 16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien 16 11 01 * Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen 16 11 03 * andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 11 04 andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen 16 11 05 * Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen 17 BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) 17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik 17 01 01 Beton 17 01 02 Ziegel 17 01 03 Fliesen und Keramik 17 01 06 * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen 17 02 Holz, Glas und Kunststoff 17 02 01 Holz 17 02 02 Glas 17 02 03 Kunststoff 17 02 04 * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 03 01 * kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen 17 03 03 * Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 04 Metalle (einschließlich Legierungen) 17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing 17 04 02 Aluminium 17 04 03 Blei 17 04 04 Zink 17 04 05 Eisen und Stahl 17 04 06 Zinn 17 04 07 gemischte Metalle 17 04 09 * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 04 10 * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten 17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen 17 05 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut 17 05 03 * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen 17 05 05 * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält 17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt 17 05 07 * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält 17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe 17 06 01 * Dämmmaterial, das Asbest enthält 17 06 03 * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt 17 06 05 * asbesthaltige Baustoffe 17 08 Baustoffe auf Gipsbasis 17 08 01 * Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen 17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle 17 09 01 * Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten 17 09 02 * Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) 17 09 03 * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischter Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten 17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01 , 17 09 02 und 17 09 03 fallen 18 ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN) 18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03 ) 18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03 ) 18 01 03 * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) 18 01 06 * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen 18 01 08 * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen 18 01 10 * Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin 18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren 18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen 18 02 02 * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden 18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden 18 02 05 * Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen 18 02 07 * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 18 02 08 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen 19 ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE 19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen 19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt 19 01 05 * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 19 01 06 * wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle 19 01 07 * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 01 10 * gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 19 01 11 * Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten 19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen 19 01 13 * Flugasche, die gefährliche Stoffe enthält 19 01 14 Flugasche mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 13 fällt 19 01 15 * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält 19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt 19 01 17 * Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen 19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung 19 01 99 Abfälle a. n. g. 19 02 Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) 19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen 19 02 04 * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten 19 02 05 * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen 19 02 07 * Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen 19 02 08 * flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 09 * feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen 19 02 11 * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 99 Abfälle a. n. g. 19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle 19 03 04 * als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 08 fallen 19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen 19 03 06 * als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle 19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen 19 03 08 * teilweise stabilisiertes Quecksilber 19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung 19 04 01 verglaste Abfälle 19 04 02 * Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 04 03 * nicht verglaste Festphase 19 04 04 wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern 19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen 19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost 19 05 99 Abfälle a. n. g. 19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen 19 06 03 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen 19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen 19 06 05 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 06 99 Abfälle a. n. g. 19 07 Deponiesickerwasser 19 07 02 * Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält 19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt 19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. 19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände 19 08 02 Sandfangrückstände 19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser 19 08 06 * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 19 08 07 * Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern 19 08 08 * schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen 19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten 19 08 10 * Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen 19 08 11 * Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 08 12 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen 19 08 13 * Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten 19 08 14 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen 19 08 99 Abfälle a. n. g. 19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser 19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände 19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung 19 09 03 Schlämme aus der Dekarbonatisierung 19 09 04 gebrauchte Aktivkohle 19 09 05 gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 19 09 06 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern 19 09 99 Abfälle a. n. g. 19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen 19 10 01 Eisen- und Stahlabfälle 19 10 02 NE-Metall-Abfälle 19 10 03 * Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten 19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen 19 10 05 * andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 10 06 andere Fraktionen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen 19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung 19 11 01 * verbrauchte Filtertone 19 11 02 * Säureteere 19 11 03 * wässrige flüssige Abfälle 19 11 04 * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen 19 11 05 * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 19 11 06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen 19 11 07 * Abfälle aus der Abgasreinigung 19 11 99 Abfälle a. n. g. 19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g. 19 12 01 Papier und Pappe 19 12 02 Eisenmetalle 19 12 03 Nichteisenmetalle 19 12 04 Kunststoff und Gummi 19 12 05 Glas 19 12 06 * Holz, das gefährliche Stoffe enthält 19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt 19 12 08 Textilien 19 12 09 Mineralien (z. B. Sand, Steine) 19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) 19 12 11 * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser 19 13 01 * feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen 19 13 03 * Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen 19 13 05 * Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen 19 13 07 * wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen 20 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN 20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01 ) 20 01 01 Papier und Pappe 20 01 02 Glas 20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle 20 01 10 Bekleidung 20 01 11 Textilien 20 01 13 * Lösemittel 20 01 14 * Säuren 20 01 15 * Laugen 20 01 17 * Fotochemikalien 20 01 19 * Pestizide 20 01 21 * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 20 01 23 * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 20 01 25 Speiseöle und -fette 20 01 26 * Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen 20 01 27 * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen 20 01 29 * Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen 20 01 31 * zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen 20 01 33 * Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01 , 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten 20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen 20 01 35 * gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen 20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 , 20 01 23 und 20 01 35 fallen 20 01 37 * Holz, das gefährliche Stoffe enthält 20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt 20 01 39 Kunststoffe 20 01 40 Metalle 20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen 20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g. 20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle) 20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle 20 02 02 Boden und Steine 20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle 20 03 Andere Siedlungsabfälle 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 02 Marktabfälle 20 03 03 Straßenkehricht 20 03 04 Fäkalschlamm 20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung 20 03 07 Sperrmüll 20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g. (1) Mit einem Sternchen gekennzeichnete Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG. Bei der Identifizierung von Abfällen in der nachstehenden Liste sind die Abschnitte unter „Begriffsbestimmungen“, „Bewertung und Einstufung“ und „Abfallverzeichnis“ im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG maßgeblich. (2) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und Batterien, die unter 16 06 aufgeführt und als gefährlich eingestuft sind, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas. (3) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte umfassen z. B. Akkumulatoren und Batterien, die unter 16 06 aufgeführt und als gefährlich eingestuft sind, Quecksilberschalter, Glas aus Kathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas. Teil 3 Liste A (Anlage II des Basler Übereinkommens) Y46 Haushaltsabfälle Y47 Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen Y48 Kunststoffabfälle, einschließlich Gemische aus solchen Abfällen, mit Ausnahme der folgenden: — Kunststoffabfälle, bei denen es sich um gefährliche Abfälle handelt (siehe Eintrag A3210 in Anhang V Liste A Teil 1) — Nachstehend aufgeführte Kunststoffabfälle, sofern sie zum umweltgerechten Recycling bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen sind: — Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich aus einem nicht halogenierten Polymer bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Polymere: — Polyethylen (PE) — Polypropylen (PP) — Polystyrol (PS) — Acrylnitril-Butadienstyrol (ABS) — Polyethylenterephthalat (PET) — Polycarbonate (PC) — Polyether — Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich aus einem ausgehärteten Harz oder Kondensationsprodukt bestehen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf folgende Harze: — Harnstoff-Formaldehyd-Harze — Phenol-Formaldehyd-Harze — Melamin-Formaldehyd-Harze — Epoxidharze — Alkydharze — Kunststoffabfälle, die nahezu ausschließlich aus einem der folgenden fluorierten Polymere bestehen: — Perfluorethylen/-propylen (FEP) — Perfluoralkoxyalkane: — Tetrafluorethylen/Perfluoralkylvinylether (PFA) — Tetrafluorethylen/Perfluormethylvinylether (MFA) — Polyvinylfluorid (PVF) — Polyvinylidenfluorid (PVDF) — Gemische aus Kunststoffabfällen, die aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und/oder Polyethylenterephthalat (PET) bestehen, sofern sie zum getrennten und umweltgerechten Recycling jedes Materials bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Arten von Abfällen sind. Y49 Elektro- und Elektronik-Altgeräte: — Elektro- und Elektronik-Altgeräte, — die keine in Anhang I aufgeführten Bestandteile in einem Maße enthalten oder damit verunreinigt sind, dass die Abfälle ein Merkmal des Anhangs III aufweisen und — bei denen keine der Komponenten (z. B. bestimmte Leiterplatten, bestimmte Anzeigegeräte) Bestandteile des Anhangs I in einem Maße enthält oder mit ihnen verunreinigt ist, dass die Komponente ein Merkmal des Anhangs III aufweist — Abfallbestandteile von Elektro- und Elektronikgeräten (z. B. bestimmte Leiterplatten, bestimmte Anzeigegeräte), die keine in Anhang I aufgeführten Bestandteile in einem Maße enthalten oder damit verunreinigt sind, dass die Abfallbestandteile ein Merkmal des Anhangs III aufweisen, es sei denn, sie fallen unter einen anderen Eintrag in Anhang II oder Anhang IX — Abfälle aus der Verarbeitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Abfallbestandteile von Elektro- und Elektronikgeräten (z. B. Fraktionen, die beim Schreddern oder der Demontage anfallen), die keine in Anhang I aufgeführten Bestandteile in einem Maße enthalten oder damit verunreinigt sind, dass die Abfälle ein Merkmal des Anhangs III aufweisen, es sei denn, sie fallen unter einen anderen Eintrag in Anhang II oder Anhang IX Liste B (Abfälle von Anlage 4 Teil II des OECD-Beschlusses) Metallhaltige Abfälle AA010 261900 Krätzen, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie AA060 262050 vanadiumhaltige Aschen und Rückstände AA190 810420 ex 810430 brennbare und selbstentzündliche Abfälle und Schrott aus Magnesium oder solche, die bei Berührung mit Wasser gefährliche Mengen brennbarer Gase emittieren (1) Diese Aufzählung umfasst Abfälle in Form von Asche, Rückstand, Schlacke, Krätze, Abschaum, Zunder, Staub, Pulver, Schlamm und Kuchen, sofern diese anderweitig nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Vorwiegend anorganische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und organischen Stoffen AB030 andere Abfälle als solche aus Systemen auf Cyanidbasis aus der Oberflächenbehandlung von Metallen AB070 Gießereisand AB120 ex 281290 ex 3824 anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene anorganische Halogenidverbindungen AB150 ex 382490 nichtraffiniertes Calciumsulfit und Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung Vorwiegend organische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und anorganischen Stoffen AC060 ex 381900 Hydraulikflüssigkeit AC070 ex 381900 Bremsflüssigkeit AC080 ex 382000 Frostschutzmittel AC150 Fluorchlorkohlenwasserstoffe AC160 Halone AC170 ex 440310 Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Stoffe enthalten können AD090 ex 382490 anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von reprografischen oder fotografischen Materialien AD100 Abfälle aus Systemen auf anderer als Cyanidbasis, die bei der Oberflächenbehandlung von Kunststoffen anfallen AD120 ex 391400 ex 3915 Ionenaustauschharze AD150 als Filter verwendete, natürlich vorkommende organische Stoffe (z. B. Biofilter) Vorwiegend anorganische Stoffe enthaltende Abfälle, eventuell vermischt mit Metallen und organischen Stoffen RB 020 ex 6815 Keramikfasern mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Asbest
Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder nicht, dürfen diese Abfälle nicht den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18…
Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.…
gemäß Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zwischen EAK-Stat, 4. Fassung (stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur) und dem durch die…
AbfallschlüsselAbfallbezeichnung01Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen…
(2) ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.