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FORMBLATT FÜR ANLAGEN MIT VORABZUSTIMMUNG (ARTIKEL 14) Zuständige Behörde Verwertungsanlage Abfallidentifizierung Gültigkeitsdauer Von der Vorabzustimmung betroffene Gesamtmenge Name und Nr. der Verwertungsanlage Anschrift Verwertungsverfahren (+ R-Code) Angewandte Technologie (Code) von bis (Tonnen (Mg))
die Gültigkeitsdauer,
Die Anlage, die die vorläufige Verwertung oder Beseitigung der Abfälle vornimmt, bescheinigt unter ihrer Verantwortung so bald wie möglich, spätestens jedoch 30…
Angaben zu Entscheidungen über die Ausstellung von Vorabzustimmungen für bestimmte Verwertungsanlagen gemäß Artikel 14 Absatz 3;
genehmigungsbedürftige Anlagen, die in den folgenden Nummern des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973,…
Teil 1 IM NOTIFIZIERUNGSFORMULAR ANZUGEBENDE ODER DIESEM BEIZUFÜGENDE INFORMATIONEN: 1. Fortlaufende Nummer oder andere anerkannte Identifizierung des…
TEIL A Erforderliche Informationen für die Anmeldung gemäß Artikel 6: — Name des (der) Anwender(s) einschließlich der Personen, die für die Aufsicht und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.