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I. Im Rahmen des Basler Übereinkommens verabschiedete Leitlinien und Leitfäden: 1. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von biomedizinischen Abfällen und Abfällen aus der Gesundheitsfürsorge (Y1; Y3) 2. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus Bleiakkumulatoren1 3. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen aus dem vollständigen und teilweisen Abwracken von Schiffen1 4. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen (R4) 5. Allgemeine technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus persistenten organischen Schadstoffen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind 6. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(4-chlorphenyl)ethan (DDT) bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind 7. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Hexabromcyclododecan (HBCD) bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind 8. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), ihren Salzen und Perfluoroctansulfonylfluorid (PFOSF) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind5 9. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Pentachlorphenol und seinen Salzen und Estern (PCP) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind 10. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus den Pestiziden Aldrin, Alpha-Hexachlorcyclohexan, Beta-Hexachlorcyclohexan, Chlordan, Chlordecon, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Lindan, Mirex, Pentachlorbenzol, Pentachlorphenol und seinen Salzen, Perfluoroctansulfonsäure, technischem Endosulfan und verwandten Isomeren oder Toxaphen oder aus Hexachlorbenzol als Industriechemikalie (POP-Pestizide) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind6 11. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen, polychlorierten Naphthalinen oder polybromierten Biphenylen einschließlich Hexabrombiphenyl (PCB, PCT, PCN oder PBB, einschließlich HBB) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind6 12. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Hexabromdiphenylether und Heptabromdiphenylether oder Tetrabromdiphenylether und Pentabromdiphenylether oder Decabromdiphenylether (POP-BDE) bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind3 13. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die unbeabsichtigt produzierte polychlorierte Dibenzo-p-Dioxine, polychlorierte Dibenzofurane, Hexachlorbenzol, polychlorierte Biphenyle, Pentachlorbenzol, polychlorierte Naphthaline oder Hexachlorbutadien enthalten oder mit diesen verunreinigt sind3 14. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Hexachlorbutadien bestehen, dieses enthalten oder mit diesem verunreinigt sind3 15. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus kurzkettigen chlorierten Paraffinen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind3 16. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Gebraucht- und Altreifen 17. Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Abfällen, die aus Quecksilber oder Quecksilberverbindungen bestehen, diese enthalten oder mit diesen verunreinigt sind5 18. Technische Leitlinien für die umweltverträgliche Mitverwertung von gefährlichen Abfällen in Zementöfen7 19. Leitfaden zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-EDV-Geräten6 20. Leitfaden zur umweltgerechten Behandlung von gebrauchten und Alt-Mobiltelefonen7 21. Rahmen für die umweltgerechte Behandlung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle 22. Praktische Handbücher zur Förderung einer umweltgerechten Behandlung von Abfällen II. Von der OECD verabschiedete Leitlinien: Technische Hinweise für die umweltgerechte Behandlung von bestimmten Abfallströmen: Alt-Personal-Computer und entsprechender Schrott III. Von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedete Leitlinien: Leitlinien für das Recycling von Schiffen IV. Vom Internationalen Arbeitsamt (IAA) verabschiedete Leitlinien: Sicherheit und Gesundheit beim Abwracken von Schiffen: Leitlinien für asiatische Länder und die Türkei
1. Einleitung Dieser Anhang enthält: — allgemeine Grundsätze für die Abfallannahme in den verschiedenen Deponieklassen. Das künftige Verfahren zur…
Abfall-/ Unter- gruppeKlasse(n)Verpa- ckungs- gruppe(n) oder für Klasse 2: Klassifizie- rungscodeBenennungAngaben im Beför- derungspapierGefahrzettel- muster…
Einleitende Bemerkungen 1. Dieser Anhang gilt unbeschadet der Richtlinie 91/689/EWG und der Richtlinie 2006/12/EG. 2. Dieser Anhang besteht aus drei Teilen,…
— Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft…
Teil I Folgende Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung: In den Anlagen II und VIII des Basler…
I. Einleitung 1. Die vorliegenden Anweisungen enthalten die für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare notwendigen Erläuterungen. Beide…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.