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Staaten, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, können die für Verbringungen innerhalb der Gemeinschaft vorgesehenen Kontrollverfahren anwenden.
Die Mitgliedstaaten können solche Abkommen auch mit Staaten abschließen, die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats der Dienstleistungserbringung können von Amts wegen Überprüfungen, Kontrollen und Untersuchungen vor Ort…
Drittländer können für Flüge von einem Flughafen in einem Mitgliedstaat in oder über dieses Drittland die Anwendung von Maßnahmen verlangen, die von den in…
Die Mitgliedsländer der Wirtschaftskommission für Europa, Länder, die nach Absatz 8 der Geschäftsordnung dieser Kommission in beratender Eigenschaft zur…
Gemäß Artikel 30 des Vertrags behalten die Mitgliedstaaten bis zu einer weitergehenden Harmonisierung innerhalb der durch diesen Artikel gesetzten Grenzen das…
Bestimmte Staaten haben in ihren Antworten die Absicht bekundet, im innerstaatlichen Recht festgelegte Kontrollverfahren anzuwenden, die sich von den in Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.