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Es bedarf geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der Schwierigkeiten, vor welchen die Mitgliedstaaten und insbesondere die Regionen und die lokalen Behörden bei der Durchführung und Verwaltung der Aktionen der territorialen Zusammenarbeit im Rahmen der unterschiedlichen nationalen Vorschriften und Verfahren stehen.
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Um Informationen unterschiedlicher Verwaltungsebenen verfügbar zu machen, sollten die Mitgliedstaaten alle praktischen Hindernisse beseitigen, auf die Behörden…
Sofern dies durchführbar und angemessen ist, nutzen die Mitgliedstaaten vorhandene regionale institutionelle Kooperationsstrukturen, einschließlich derjenigen…
Die Koordinierung der einzelstaatlichen Maßnahmen und gegebenenfalls eine Verteilung der Aufgaben über die nationalen Programme sollten auf regionaler Ebene…
Nach Artikel 159 Absatz 3 des Vertrags können spezifische Aktionen außerhalb der in Absatz 1 jenes Artikels angeführten Fonds beschlossen werden, um das im…
Falls die Mitgliedstaaten Maßnahmen in den oben genannten Bereichen oder sonstigen Bereichen, die mit einem anderen Feld der Gemeinschaftspolitik oder einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.