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Hindernisse und Diskrepanzen rechtlicher oder administrativer Art, die an den Binnengrenzen der Union entstehen und die die grenzübergreifende Interaktion und die Entwicklung grenzübergreifender Regionen beeinträchtigen könnten, sind von den Mitgliedstaaten alleine nur schwer zu bewältigen. Folglich sollte die Suche nach Wegen zur Beseitigung dieser Hindernisse erleichtert werden, indem ein klarer und umfassender Rahmen auf Unionsebene erprobt wird, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, zusammenzuarbeiten und ihre Anstrengungen zu koordinieren. Es sollte den Mitgliedstaaten freistehen, auf den mit dieser Verordnung eingerichteten Rahmen zurückzugreifen.
In einigen Regionen der Union gibt es zwar bereits eine Reihe von Rechtsinstrumenten zur Beseitigung grenzübergreifender Hindernisse auf zwischenstaatlicher,…
Mitgliedstaaten haben oft bereits individuelle, bilaterale oder gar multilaterale Initiativen zur Überwindung rechtlicher Hindernisse an den Grenzen…
Wenngleich die vorliegende Verordnung nicht für grenzübergreifende Hindernisse zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern gilt, sollte es den Mitgliedstaaten…
Bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 wurde festgestellt, dass die Verfahren und Konzepte der zuständigen Behörden in der Union deutlich voneinander…
Um einen wirksamen Verfahrensrahmen für die Bearbeitung grenzübergreifender Dossiers zu schaffen, sollten in dieser Verordnung die wesentlichen…
Wird das Vorliegen eines grenzübergreifenden Hindernisses bestätigt, so sollten es im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, das geeignete Instrument zu wählen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.