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Damit behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vergleichbare Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben, sollte ihnen entsprechend ihren besonderen Bedürfnissen auf Flughäfen und an Bord von Luftfahrzeugen unter Einsatz des erforderlichen Personals und der notwendigen Ausstattung Hilfe gewährt werden. Im Interesse der sozialen Integration sollten die Betroffenen diese Hilfe ohne zusätzliche Kosten erhalten.
Der Binnenmarkt für Luftverkehrsdienste sollte den Bürgern im Allgemeinen zugute kommen. Daher sollten behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter…
Die Beförderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sollte darum akzeptiert werden und außer aus den gesetzlich festgelegten…
Die Hilfeleistungen auf den Flughäfen, die in dem unter den Vertrag fallenden Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates liegen, sollten behinderte Menschen und…
Alle wesentlichen Informationen für Fluggäste sollten in alternativen Formen erteilt werden, die für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter…
Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen Ein Luftfahrtunternehmen leistet einem behinderten Menschen oder einer Person mit eingeschränkter Mobilität, die von…
Unter den in Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Bedingungen darf ein Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Reiseunternehmen verlangen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.