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Die Leitungsorgane der Flughäfen können diese Hilfeleistung den behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität selbst anbieten. Alternativ können die Leitungsorgane mit Blick auf die positive Rolle bestimmter Reise- und Luftfahrtunternehmen in der Vergangenheit unbeschadet der einschlägigen Regelungen des Gemeinschaftsrechts, einschließlich derjenigen zum öffentlichen Vergabeverfahren, mit Dritten Verträge über die Gewährung solcher Hilfeleistungen abschließen.
Das Leitungsorgan kann die Hilfe selbst leisten. Alternativ kann das Leitungsorgan unter Beibehaltung seiner Zuständigkeiten und in jedem Fall unter der…
Benutzt ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität einen unter diese Verordnung fallenden Flughafen im Transit oder wird sie von…
Bei der Entscheidung über die Gestaltung neuer Flughäfen und Abfertigungsgebäude und bei umfassenden Renovierungsarbeiten sollten die Leitungsorgane von…
Ein Luftfahrtunternehmen und das Leitungsorgan eines Flughafens können übereinkommen, dass Letzteres Fluggästen, die dieses Luftfahrtunternehmen zu und von dem…
Die Hilfeleistungen auf den Flughäfen, die in dem unter den Vertrag fallenden Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates liegen, sollten behinderte Menschen und…
Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen Ein Luftfahrtunternehmen leistet einem behinderten Menschen oder einer Person mit eingeschränkter Mobilität, die von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.