Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Hilfeleistung sollte so finanziert werden, dass die Last gleichmäßig auf alle Fluggäste, die einen Flughafen benutzen, verteilt und eine Abschreckung vor der Beförderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vermieden wird. Das wirksamste Mittel zur Finanzierung dürfte eine Umlage sein, die von jedem Luftfahrtunternehmen, das einen Flughafen benutzt, im Verhältnis zu der Zahl der von ihm zu oder von dem Flughafen beförderten Fluggäste erhoben wird.
Diese besondere Umlage muss angemessen, kostenabhängig, transparent und vom Leitungsorgan des Flughafens in Zusammenarbeit mit den Flughafennutzern über den…
Die Umlage sollte gänzlich transparent festgelegt und angewandt werden, insbesondere um zu gewährleisten, dass die von einem Luftfahrtunternehmen erhobene…
Damit behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vergleichbare Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben, sollte ihnen entsprechend…
Die Hilfeleistungen auf den Flughäfen, die in dem unter den Vertrag fallenden Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates liegen, sollten behinderte Menschen und…
Die Leitungsorgane der Flughäfen können diese Hilfeleistung den behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität selbst anbieten. Alternativ…
Zur Finanzierung dieser Hilfeleistungen kann das Leitungsorgan von dem Luftfahrtunternehmen zusätzlich zu der in Artikel 8 Absatz 3 genannten Umlage eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.