Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2406/96 können Fische pelagischer Arten auf der Grundlage eines Stichprobensystems klassifiziert werden, damit die gemeinsamen Vermarktungsnormen für diese Arten eingehalten werden.
Pelagische Fische können auf der Grundlage eines Stichprobensystems in die verschiedenen Frische- und Größenklassen eingeteilt werden. Dieses System muß…
Alle Fische jeder Stichprobe werden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 103/76 eingeteilt. Die Frische wird bestimmt nach den Kriterien in Anhang A Ziffer I der…
Die Einteilung der in Anhang II aufgeführten Arten in die verschiedenen Frische- und Größenklassen aufgrund des Stichprobensystems gemäß Artikel 9 der…
Im Rahmen des Stichprobensystems ergreifen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um insbesondere sicherzustellen, daß — sämtliche Fischereifahrzeuge…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2406/96 wurden gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt. Die Durchführungsvorschriften zu diesen…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 können in der Gemeinschaft gemeinsame Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse festgelegt werden, um insbesondere den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.