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Die in der Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 festgelegten Durchführungsvorschriften für die Einteilung und das Wiegen von Fischen pelagischer Arten gelten gegenwärtig nicht für Sprotten. Die Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 ist deshalb entsprechend zu ändern.
Diese Verordnung enthält die Durchführungsvorschriften für die Kontrolle der Übereinstimmung mit den gemeinsamen Vermarktungsnormen, die nach der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 2406/96 des Rates vom 26. November 1996 über gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse enthält keine Normen für…
Die Verordnung (EG) Nr. 2092/98 der Kommission vom 30. September 1998 über die Meldung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen…
Vorläufige Fangbeschränkungen für Sprotte in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV sind in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 festgelegt.
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder…
Nachdem die Verordnung (EG) Nr. 2406/96 durch die Verordnung (EG) Nr. 790/2005 geändert wurde, bestehen nunmehr auch gemeinsame Vermarktungsnormen für Sprotten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.