Erwägungsgrund 3 32006R1203
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Abkommens können bis zu 15 % der Höchstmenge für eine bestimmte Erzeugnisgruppe auf eine oder mehrere andere Erzeugnisgruppen übertragen werden.
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Abkommens können bis zu 15 % der Höchstmenge für eine bestimmte Erzeugnisgruppe auf eine oder mehrere andere Erzeugnisgruppen übertragen werden.